1 Könige 8:31

Falls sich jemand wider seinen Nächsten versündigt, und man ihm einen Eid auferlegt, um ihn seine Aussage eidlich bekräftigen zu lassen, und er kommt und schwört vor deinem Altar in diesem Hause:

2 Mose 22:8-11

Wenn jedoch der Dieb nicht ausfindig gemacht wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit entschieden werde, daß er sich am Eigentume des anderen nicht vergriffen habe.

3 Mose 5:1

Wenn sich jemand vergeht, indem er eine laut ausgesprochene Verwünschung anhört und könnte Zeuge sein, mag er nun den Thäter gesehen oder sonst in Erfahrung gebracht haben, hat aber keine Anzeige gemacht und so Schuld auf sich geladen, -

4 Mose 5:16-22

Hierauf soll sie der Priester herantreten lassen und sie vor Jahwe stellen.

2 Chronik 6:22-23

Falls sich jemand wider seinen Nächsten versündigt, und man ihm einen Eid auferlegt, um ihn seine Aussage eidlich bekräftigen zu lassen, und er kommt und schwört vor deinem Altar in diesem Hause:

Sprüche 30:9

Ich möchte sonst, wenn ich zu satt würde, verleugnen und sagen: Wer ist Jahwe? Oder wenn ich zu arm würde, möchte ich stehlen und mich am Namen meines Gottes vergreifen.

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