Parallel Verses
German: Luther (1912)
Wider einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen.
German: Modernized
Wider einen Ältesten nimm keine Klage auf außer zweien oder dreien Zeugen.
German: Textbibel (1899)
Gegen einen Aeltesten nimm keine Klage an, es sei denn, daß zwei oder drei zeugen gegen ihn auftreten.
New American Standard Bible
Do not receive an accusation against an elder except on the basis of two or three witnesses.
Themen
Querverweise
5 Mose 19:15
Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
Matthäus 18:16
Hört er dich nicht, so nimm noch einen oder zwei zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Mund.
5 Mose 17:6
Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben. {~}
5 Mose 19:18-19
und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,
Johannes 8:17
Auch steht in eurem Gesetz geschrieben, daß zweier Menschen Zeugnis wahr sei.
Johannes 18:29
Da ging Pilatus zu ihnen heraus und sprach: Was bringet ihr für Klage wider diesen Menschen?
Apostelgeschichte 11:30
wie sie denn auch taten, und schickten's zu den Ältesten durch die Hand Barnabas und Saulus.
Apostelgeschichte 24:2-13
Da er aber berufen ward, fing an Tertullus zu verklagen und sprach:
Apostelgeschichte 25:16
Denen antwortete ich: Es ist der Römer Weise nicht, daß ein Mensch übergeben werde, ihn umzubringen, ehe denn der Verklagte seine Kläger gegenwärtig habe und Raum empfange, sich auf die Anklage zu verantworten.
2 Korinther 13:1
Komme ich zum drittenmal zu euch, so soll in zweier oder dreier Zeugen Mund bestehen allerlei Sache.
Titus 1:6
wo einer ist untadelig, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder habe, nicht berüchtigt, daß sie Schwelger und ungehorsam sind.
Hebräer 10:28
Wenn jemand das Gesetz Mose's bricht, der muß sterben ohne Barmherzigkeit durch zwei oder drei Zeugen.