Parallel Verses
German: Textbibel (1899)
Wenn ein paar Männer einen Streit haben, und einer den andern mit einem Stein oder mit einem Karst schlägt, so daß er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird,
German: Modernized
Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
German: Luther (1912)
Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
New American Standard Bible
"If men have a quarrel and one strikes the other with a stone or with his fist, and he does not die but remains in bed,
Themen
Querverweise
2 Mose 21:20
Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stocke schlägt, so daß er ihm unter der Hand stirbt, so soll er bestraft werden.
2 Mose 2:13
Am folgenden Tag ging er wieder hinaus, da traf er zwei Hebräer im Streit miteinander. Da fragte er den, der im Unrecht war: Warum schlägst du deinen Genossen?
2 Mose 21:22
Wenn aber Leute einen Raufhandel haben und dabei ein schwangeres Weib stoßen, so daß eine Fehlgeburt erfolgt, ohne daß weiterer Schaden geschieht, so soll der Thäter eine Buße entrichten, wie sie ihm der Ehemann des Weibes auferlegt, und er soll sie bezahlen nach dem Ausspruch von Schiedsrichtern.
4 Mose 35:16-24
Hat er ihn aber mit einem eisernen Geräte getroffen, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.
5 Mose 25:11
Wenn bei einem Raufhandel zweier Volksgenossen das Weib des einen herzueilt, um ihren Mann aus der Gewalt dessen, der ihn schlägt, zu befreien, und diesen mit ihrer Hand bei den Schamteilen packt,
2 Samuel 14:6
Es besaß aber deine Magd zwei Söhne; die bekamen miteinander Streit auf dem Felde, ohne daß jemand da war, der zwischen ihnen schlichtete: so schlug denn der eine auf seinen Bruder los und tötete ihn.
Vers-Info
Stellen in diesem Kontext
17 Wer eine Verwünschung über seinen Vater oder seine Mutter ausspricht, soll mit dem Tode bestraft werden. 18 Wenn ein paar Männer einen Streit haben, und einer den andern mit einem Stein oder mit einem Karst schlägt, so daß er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, 19 so soll, wenn der Geschlagene wieder aufkommt und auf seinen Stock gestützt im Freien herumgehen kann, der Thäter frei ausgehen; bloß für die Zeit, wo er unthätig bleiben mußte, soll er ihn entschädigen und für seine Heilung Sorge tragen.