Parallel Verses

German: Modernized

So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeine vor Gericht, bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist.

German: Luther (1912)

So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. {~}

German: Textbibel (1899)

Und er soll in selbiger Stadt bleiben, bis er zum Behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat - bis zum Tode des Hohenpriesters, der zu dieser Zeit vorhanden sein wird. Alsdann mag der Totschläger wieder in seine Stadt und sein Haus, die Stadt, aus der er geflohen war, zurückkehren.

New American Standard Bible

'He shall dwell in that city until he stands before the congregation for judgment, until the death of the one who is high priest in those days. Then the manslayer shall return to his own city and to his own house, to the city from which he fled.'"

Querverweise

4 Mose 35:12

Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeine vor Gericht gestanden sei.

4 Mose 35:24-25

so soll die Gemeine richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts in diesem Gericht.

Hebräer 9:26

Sonst hätte er oft müssen leiden von Anfang der Welt her. Nun aber am Ende der Welt ist er einmal erschienen, durch sein eigen Opfer die Sünde aufzuheben.

Lutherbibel 1912

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