2 Ein kluger Sklave wird über den schandbaren Sohn Herr sein und inmitten der Brüder das Erbe teilen.
3 Der Tiegel dient für das Silber und der Schmelzofen für das Gold, aber die Herzen prüft Jahwe.
4 Der Bösewicht achtet auf die heillose Lippe; die Falschheit hört auf die verderbliche Zunge.
5 Wer den Armen verspottet, lästert dessen Schöpfer; wer sich über Unglück freut, wird nicht straflos bleiben.
8 Als ein köstlicher Stein gilt das Bestechungsgeschenk dem, der es empfängt; überall, wohin sich einer damit wendet, wird's ihm glücken.
9 Wer Vergehung zudeckt, sucht Liebe; wer aber eine Sache wieder aufrührt, bringt vertraute Freunde auseinander.
12 Lieber einer Bärin begegnen, der die Jungen geraubt sind, als einem Thoren in seiner Narrheit!
14 Wenn der Zank anfängt, ist's, wie wenn man Gewässer entfesselt; drum, ehe es zum Zähnefletschen kommt, laß das Streiten!
15 Wer den, der Unrecht hat, freispricht und den, der Recht hat, verdammt, die sind alle beide für Jahwe ein Greuel.
16 Was hilft denn das Geld in des Thoren Hand zum Erwerb von Weisheit, da doch kein Verstand vorhanden ist?
18 Ein unverständiger Mensch ist, wer Handschlag giebt, wer bei seinem Nächsten Bürgschaft übernimmt.
20 Wer verkehrtes Herzens ist, findet kein Glück, und wer sich mit seiner Zunge windet, fällt in Unglück.
21 Wer einen Thoren erzeugt, dem bringt's Grämen, und der Vater eines Narren kann sich nicht freuen.
22 Ein fröhlicher Sinn schafft gute Heilung, aber ein niedergeschlagenes Gemüt dörrt das Gebein aus.
24 Der Verständige hat die Weisheit vor sich stehn, aber die Augen des Thoren sind am Ende der Erde.
25 Ein Ärger für seinen Vater ist der thörichte Sohn und bitterer Kummer für die, die ihn geboren.
26 Schon daß man dem, der im Rechte ist, eine Geldbuße auferlegt, ist ein übles Ding; daß man Edlen Schläge giebt, ist's in hohem Maß.
27 Wer mit seinen Worten zurückhält, ist einsichtsvoll, und der Kaltblütige ist ein vernünftiger Mann.
28 Auch ein Narr kann, wenn er schweigt, für einen Weisen gelten, wenn er seine Lippen verschließt, für einen Verständigen.