7 Bibelvers über Mehltau

Die wichtigsten Verse

5 Mose 28:22

Der HERR wird dich schlagen mit Schwulst, Fieber, Hitze, Brunst, Dürre, giftiger Luft und Gelbsucht und wird dich verfolgen, bis er dich umbringe.

Amos 4:9

Ich plagte euch mit dürrer Zeit und mit Brandkorn; so fraßen auch die Raupen alles, was in euren Gärten, Weinbergen, Feigenbäumen und Ölbäumen wuchs. Noch bekehretet ihr euch nicht zu mir, spricht der HERR.

1 Könige 8:37

Wenn eine Teurung, oder Pestilenz, oder Dürre, oder Brand, oder Heuschrecken, oder Raupen im Lande sein werden, oder sein Feind im Lande seine Tore belagert, oder irgend eine Plage oder Krankheit:

2 Chronik 6:28

Wenn eine Teurung im Lande wird oder Pestilenz oder Dürre, Brand, Heuschrecken, Raupen; oder wenn sein Feind im Lande seine Tore belagert, oder irgend eine Plage oder Krankheit:

Haggai 2:17

daß, wenn einer zum Kornhaufen kam, der zwanzig Maß haben sollte, so waren kaum zehn da; kam er zur Kelter und meinete, fünfzig Eimer zu schöpfen, so waren kaum zwanzig da.

3 Mose 13:47-59

Wenn an einem Kleide eines Aussatzes Mal sein wird, es sei wollen oder leinen, am Werft oder am Eintracht, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an allem, das aus Fellen gemacht wird; und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an einigerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.mehr lesen
Und wenn er das Mal siehet, soll er's einschließen sieben Tage. Und wenn er am siebenten Tage siehet, daß das Mal hat weiter gefressen am Kleid, am Werft oder am Eintracht, am Fell oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist's ein fressend Mal des Aussatzes und ist unrein. Und soll das Kleid verbrennen, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes; und soll es mit Feuer verbrennen. Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weiter gefressen hat am Kleid, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an allerlei Fellwerk, so soll er gebieten, daß man's wasche, darin das Mal ist; und soll es einschließen andere sieben Tage. Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weiter gefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat es beschabt gemacht. Wenn aber der Priester siehet, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Werft oder vom Eintracht. Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Werft, am Eintracht oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Fleck, und sollst es mit Feuer verbrennen, darin solch Mal ist. Das Kleid aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei Fellwerk, das gewaschen ist und das Mal von ihm gelassen hat, soll man zum andernmal waschen, so ist s rein. Das ist das Gesetz über die MaLE des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Werft und am Eintracht und an allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

3 Mose 14:34-57

Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, so soll der kommen, des das Haus ist, dem Priester ansagen und sprechen: Es siehet mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingehet, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.mehr lesen
Wenn er nun das Mal besiehet und findet, daß an der Wand des Hauses gelbe oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer, denn sonst die Wand ist, so soll er zum Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und siehet, daß das Mal weiter gefressen hat an des Hauses Wand, so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben, und soll den abgeschabten Leimen hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Leimen nehmen und das Haus bewerfen. Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat, so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein. Darum soll man das Haus abbrechen, Stein und Holz, und allen Leimen am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. Und wer in das Haus gehet, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. Und wer drinnen liegt oder drinnen isset, der soll seine Kleider waschen. Wo aber der Priester, wenn er hineingehet, siehet, daß dies Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's reinsprechen, denn das Mal ist heil worden. Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zween Vögel, Zedernholz und rosinfarbne WolLE und Ysop und den einen Vogel schlachten in einem irdenen Gefäß an einem fließenden Wasser. Und soll nehmen das Zedernholz, die rosinfarbne Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und in des geschlachteten Vogels Blut tunken an dem fließenden Wasser und das Haus siebenmal besprengen. Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit fließendem Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Ysop und mit rosinfarbner Wolle. Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen und das Haus versöhnen, so ist's rein. Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes: über den Aussatz der Kleider und der Häuser, über die Beulen, Gnätze und Eiterweiß, auf daß man wisse, wenn etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.

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