24 Bibelverse über Sieben Tage für rechtliche Zwecke
Die wichtigsten Verse
So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schaf. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du mir's geben.
Wenn ein Ochse, oder Lamm, oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und danach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamet wird und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet.
Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.
Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut seines Fleisches, und doch das Ansehen nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches, und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester denselben verschließen sieben Tage
und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weiter gefressen an der Haut,
Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind, und ist nicht tiefer denn die andere Haut, und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt, und nicht tiefer ist denn die andere Haut, und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen.
Siehet aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht falb ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
soll er sich bescheren, doch daß er den Grind nicht beschere. Und soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen.
so soll er gebieten, daß man's wasche, darin das Mal ist; und soll es einschließen andere sieben Tage.
Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alLE seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er außer seiner Hütte sieben Tage bleiben.
so soll er zum Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.
Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.
Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; danach soll sie rein sein.
Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in der Hütte stirbt: Wer in die Hütte gehet; und alles, was in der Hütte ist, soll unrein sein sieben Tage.
Auch wer anrühret auf dem Felde einen Erschlagenen mit dem Schwert oder einen Toten, eines Menschen Bein, oder Grab, der ist unrein sieben Tage.
Und lagert euch außer dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwürget oder die Erschlagenen angerühret haben, daß ihr euch entsündiget am dritten und siebenten Tage samt denen, die ihr gefangengenommen habt.
Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nach dem er rein worden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
Als aber die sieben Tage sollten vollendet werden, sahen ihn die Juden aus Asien im Tempel und erregten das ganze Volk, legten die Hände an ihn und schrieen:
Der HERR sprach zu Mose: Wenn ihr Vater ihr ins Angesicht gespeiet hätte, sollte sie nicht sieben Tage sich schämen? Laß sie verschließen sieben Tage außer dem Lager, danach laß sie wieder aufnehmen. Also ward Mirjam sieben Tage verschlossen außer dem Lager. Und das Volk zog nicht fürder, bis Mirjam aufgenommen ward.
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