4 Bibelvers über Städte der Zuflucht
Die wichtigsten Verse
Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß da hineinfliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zwoundvierzig Städte geben, daß alle Städte, die ihr den Leviten gebet, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilet wird, soll Städte den Leviten geben.mehr lesen
Und der HERR redete mit Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte auswählen, daß Freistädte seien; dahin fliehe, der einen Totschlag unversehens tut. Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeine vor Gericht gestanden sei. Und der Städte, die ihr geben werdet, sollen sechs Freistädte sein. Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. Das sind die sechs Freistädte, beide den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Hausgenossen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens. Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben. Wirft er ihn mit einem Stein, damit jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. Schlägt er ihn aber mit einem Holz, damit jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wie er geschlagen hat, soll man ihn wieder töten. Stößt er ihn aus Haß, oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, oder schlägt ihn durch Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll der des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger; der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen. Wenn er ihn aber ohngefähr stößt ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens, oder irgend einen Stein, davon man sterben mag, und hat's nicht gesehen, auf ihn wirft, daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übels gewollt: so soll die Gemeine richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts in diesem Gericht. Und die Gemeine soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und soll daselbst bleiben, bis daß der Hoheprie ster sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbet hat. Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, und der Bluträcher findet ihn außer der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, der soll des Bluts nicht schuldig sein. Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. Das soIl euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, wo ihr wohnet. Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht antworten über eine Seele zum Tode. Und ihr sollt keine Versöhnung nehmen über die Seele des Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. Und sollt keine Versöhnung nehmen über dem, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. Und schändet das Land nicht, darinnen ihr wohnet. Denn wer Blut schuldig ist, der schändet das Land; und das Land kann vom Blut nicht versöhnet werden, das darinnen vergossen wird, ohne durch das Blut des, der es vergossen hat. Verunreiniget das Land nicht, darinnen ihr wohnet, darinnen ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnet.
Da sonderte Mose drei Städte aus jenseits des Jordans gegen der Sonnen Aufgang, daß daselbst hinflöhe, wer seinen Nächsten totschlägt unversehens und ihm vorhin nicht feind gewesen ist; der soll in der Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe: Bezer in der Wüste im ebenen Lande unter den Rubenitern; und Ramoth in Gilead unter den Gaditern; und Golan in Basan unter den Manassitern.
Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du sie einnehmest, und in ihren Städten und Häusern wohnest, sollst du dir drei Städte aussondern im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. Und sollst gelegene Orte wählen und die Grenze deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.mehr lesen
Und das soll die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorhin keinen Haß auf ihn gehabt, sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und holete mit der Hand die Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe, der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihm seine Seele, so doch kein Urteil des Todes an ihm ist, weil er keinen Haß vorhin zu ihm getragen hat. Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. Und so der HERR, dein Gott, deine Grenze weitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat, deinen Vätern zu geben (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du danach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe, und kommen Blutschulden auf dich. Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihm seine Seele tot und fleucht in dieser Städte eine, so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. Deine Augen sollen sein nicht verschonen, und sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohlgehe.
Sage den Kindern Israel: Gebet unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien vor dem Bluträcher. Und der da fleucht zu der Städte einer, soll stehen außen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne.mehr lesen
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeine vor Gericht, bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. Da heiligten sie Kedes in Galiläa auf dem Gebirge Naphthali; und Sechem auf dem Gebirge Ephraim; und Kiriath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda. Und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen dem Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben; und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad; und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohneten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeine gestanden sei.