13 Bibelverse über Todesstrafe für Gewalt

Die wichtigsten Verse

Ester 4:11

Alle Diener des Königs und die Leute in den Provinzen des Königs wissen, daß für jedermann, es sei Mann oder Weib, der sich zum König in den inneren Vorhof hineinbegiebt, ohne gerufen zu sein, ein und dasselbe Gesetz gilt, nämlich, daß man ihn tötet, mit einziger Ausnahme dessen, dem der König sein goldenes Scepter entgegenstreckt, damit er am Leben bleibe. Ich aber bin seit nunmehr dreißig Tagen nicht mehr berufen worden, zum Könige zu kommen.

5 Mose 21:18-21

Hat jemand einen mißratenen und widerspenstigen Sohn, der auf die Mahnung seines Vaters und seiner Mutter nicht hören will und ihnen auch, nachdem sie ihn gezüchtigt haben, nicht gehorcht, so sollen ihn seine Eltern ergreifen, ihn vor die Vornehmsten seiner Stadt und zwar zum Thore seine Wohnorts hinausführen und zu den Vornehmsten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn da ist mißraten und widerspenstig, will auf unsere Mahnung nicht hören, ist ein Verschwender und Trunkenbold!mehr lesen
So sollen ihn dann alle Leute aus seiner Stadt zu Tode steinigen, und so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen, und ganz Israel soll es vernehmen und sich fürchten.

5 Mose 17:12

Sollte aber einer so vermessen sein, auf den Priester, der dort im Dienste Jahwes, deines Gottes, steht, oder auf den Richter nicht zu hören, der soll sterben, und du sollst das Böse aus Israel hinwegtilgen,

2 Mose 21:16

Wer einen Israeliten raubt, mag er ihn nun verkaufen, oder mag er noch bei ihm vorgefunden werden -, der soll mit dem Tode bestraft werden.

5 Mose 24:7

Wenn einer dabei ertappt wird, daß er einen seiner Volksgenossen, einen Israeliten, raubt und ihn gewaltthätig behandelt oder ihn verkauft, so soll ein solcher Menschendieb sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.

2 Mose 21:29

Wenn aber das Rind schon längst stößig gewesen ist, und man dies seinem Besitzer vorgehalten, und er es trotzdem nicht sorgfältig gehütet hat, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau totstößt, gesteinigt, aber auch sein Besitzer mit dem Tode bestraft werden.

4 Mose 15:30

Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

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