'Bestimmen' in der Bibel
Mose erwiderte dem Pharao: Beliebe zu bestimmen, auf wann ich für dich, deine Höflinge und Unterthanen Fürbitte einlegen soll, daß du und deine Paläste von den Fröschen befreit werden, und nur im Nile noch welche übrig bleiben.
Einen Opferaltar aus Erde sollst du mir errichten und darauf deine Brandopfer und Heilsopfer, deine Schafe und Rinder opfern; an jeder Stätte, die ich dazu bestimmen werde, daß man mich daselbst verehre, werde ich zu dir kommen und dich segnen.
Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
so sollt ihr geeignete Städte bestimmen, damit sie euch als Freistädte dienen; dorthin mag fliehen, wer einen Totschlag begangen, einen Menschen unvorsätzlich getötet hat.
Wenn deine Zeit voll ist, und du dich zu deinen Vätern legst, dann will ich deine Nachkommenschaft, die von deinem Leibe kommen wird, zu deiner Nachfolge bestimmen und will ihr Königtum bestätigen.
Wenn einst deine Zeit voll ist, daß du hingehst und dich deinen Vätern zugesellst, dann will ich deine Nachkommenschaft, die aus deinem Leibe vorhanden sein wird, zu deiner Nachfolge bestimmen und will ihr Königtum bestätigen.
Soll er es nach deinem Sinne vergelten, weil du verschmähst? Denn du mußt bestimmen und nicht ich! Und was du weißt sprich aus!
Und die Völker werden deine Gerechtigkeit sehen und alle Könige deine Herrlichkeit, und man wird dich mit einem neuen Namen benennen, den der Mund Jahwes bestimmen wird.
Jenes Tages aber werde ich für Gog einen Ort bestimmen, woselbst kein Grab in Israel sein soll, nämlich das Thal Abarim, östlich vom Meere; man wird das Abarimthal zusperren. Daselbst wird man Gog und seinen ganzen Heerhaufen begraben und es das "Thal des Heerhaufens des Gog" nennen.
Und zum Bodenbesitze der Stadt sollt ihr 5000 Ellen in der Breite und eine Länge von 25000 Ellen, entsprechend der Länge der heiligen Hebe, bestimmen. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören.
Für den Fürsten aber sollt ihr Landbesitz bestimmen auf beiden Seiten der heiligen Hebe und des Bodenbesitzes der Stadt, vor der heiligen Hebe und vor dem städtischen Bodenbesitz, sowohl auf der Westseite als auf der Ostseite, und in der Länge entsprechend einem der Landanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze