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'Borgte' in der Bibel

Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.

Vers-ThemenSchuldFastenzeit

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Altes Testament (1)

Lutherbibel 1912