22 Erscheinungen

'Totschläger' in der Bibel

Wenn der Dieb beim nächtlichen Einbruch betroffen und dabei tot geschlagen wird, so erwächst für den Totschläger keine Blutschuld.

Und zwar sollen euch diese Städte als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, bis er zum behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat.

Und die Gemeinde soll den Totschläger vor dem Bluträcher retten und die Gemeinde soll ihn in die Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, zurückbringen lassen, und er soll in ihr bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.

Sollte aber der Totschläger den Bereich der Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, verlassen,

und der Bluträcher ihn außerhalb des Bereichs der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, antreffen, und sollte dann der Bluträcher den Totschläger töten, so hat er keine Blutschuld.

Denn jener hat in der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben; nach dem Tode des Hohenpriesters jedoch darf der Totschläger dahin zurückkehren, wo er seinen Erbbesitz hat.

Du hast dir den Weg dahin in stand zu setzen und das Gebiet deines Landes, das dich Jahwe, dein Gott, wird einnehmen lassen, in drei Kreise einzuteilen; und dies soll geschehen, damit jeder Totschläger sich dorthin flüchten könne.

Und zwar hat es folgende Bewandtnis mit dem Totschläger, der sich dorthin flüchten kann, um am Leben zu bleiben: Wer einen andern unversehens und ohne daß er ihm von früher her feind war, tötet,

damit nicht der Bluträcher, wenn er erhitzten Gemütes ist, dem Totschläger nachsetze und ihn, weil der Weg weit ist, einhole und totschlage, obschon er keineswegs des Todes schuldig ist, da er ihm nicht von früher her feind war.

daß ein Totschläger - wer unvorsätzlich, unversehens, einen Menschen getötet hat - sich dorthin flüchten soll, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.

Und wenn ihm der Bluträcher nachsetzt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er seinen Nächsten unwissentlich getötet hat, ohne, daß er ihm von früher her feind war.

Und er soll in selbiger Stadt bleiben, bis er zum Behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat - bis zum Tode des Hohenpriesters, der zu dieser Zeit vorhanden sein wird. Alsdann mag der Totschläger wieder in seine Stadt und sein Haus, die Stadt, aus der er geflohen war, zurückkehren.

Den Nachkommen Aarons, des Priesters, aber übergaben sie die Zufluchtstadt für Totschläger, Hebron, samt den zugehörigen Weidetriften, Libna samt den zugehörigen Weidetriften,

Und zwar trat man ihnen ab: die Zufluchtstadt für Totschläger, Sichem, samt den zugehörigen Weidetriften, auf dem Gebirge Ephraim, Geser samt den zugehörigen Weidetriften,

Weiter erhielten unter den Geschlechtern der Leviten die Nachkommen Gersons vom halben Stamm Manasse: die Zufluchtstadt für Totschläger, Golan in Basan, samt den zugehörigen Weidetriften und Beesthera samt den zugehörigen Weidetriften - zwei Städte.

Und vom Stamme Naphtali: die Zufluchtstadt für Totschläger, Kedes im Galil, samt den zugehörigen Weidetriften, Hammoth Dor samt den zugehörigen Weidetriften und Karthan samt den zugehörigen Weidetriften - drei Städte.

Und vom Stamme Ruben: die Zufluchtstadt für Totschläger, Bezer in der Steppe, samt den zugehörigen Weidetriften, Jahza samt den zugehörigen Weidetriften,

Und vom Stamme Gad: die Zufluchtstadt für Totschläger, Ramoth in Gilead, samt den zugehörigen Weidetriften, Mahanaim samt den zugehörigen Weidetriften,

Die Kinder der Totschläger ließ er jedoch nicht hinrichten, nach dem Gebote Jahwes, das im Gesetzbuche Moses geschrieben steht und so lautet: Es sollen nicht Väter um der Kinder willen und Kinder um der Väter willen mit dem Tode bestraft werden; sondern ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens getötet werden dürfen.

Den Nachkommen Aarons aber übergaben sie die Zufluchtstadt für Totschläger Hebron und Libna samt den zugehörigen Weidetriften, Jattin und Esthemoa samt den zugehörigen Weidetriften,

Und zwar übergab man ihnen die Zufluchtsstadt für Totschläger, Sichem, samt den zugehörigen Weidetriften auf dem Gebirge Ephraim, Geser samt den zugehörigen Weidetriften,

in dem Bewußtsein, daß es nicht da ist für einen Gerechten, wohl aber für Frevler und Unbotmäßige, Gottlose und Sünder, denen nichts heilig, alles gemein ist, die sich an Vater und Mutter vergreifen, Totschläger,

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