'Werktagsarbeit' in der Bibel
Am ersten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Am siebenten Tag aber sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfeste, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Im siebenten Monat aber, am ersten des Monats, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: als Tag des Lärmblasens soll er euch gelten.
Und am fünfzehnten Tage der siebenten Monats sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt Jahwe ein Fest feiern sieben Tage lang.
Am achten Tage sollt ihr Festversammlung abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Suchergebnisse nach Versionen
Suchergebnisse nach Buch
- 3 Mose (6)
- 4 Mose (6)