'Bis' in der Bibel
- 1.1 Mose 3:19-3 Mose 11:27
- 2.3 Mose 11:28-5 Mose 1:2
- 3.5 Mose 1:7-Josua 12:7
- 4.Josua 13:3-1 Samuel 3:12
- 5.1 Samuel 3:15-1 Könige 10:7
- 6.1 Könige 10:12-2 Chronik 5:9
- 7.2 Chronik 7:8-Hiob 14:12
- 8.Hiob 14:13-Jesaja 39:6
- 9.Jesaja 42:4-Hesekiel 47:16
- 10.Hesekiel 47:17-Matthäus 20:8
- 11.Matthäus 22:26-Apostelgeschichte 27:33
- 12.Apostelgeschichte 28:15-Offenbarung 20:5
Und wer ihr Aas trägt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend - als unrein sollen sie euch gelten.
Das sind die, welche euch als unrein gelten sollen unter allen kleinen Tieren; jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, wird unrein bis zum Abend.
Und alles, worauf eines von ihnen im Tode fällt, wird unrein: So jedes hölzerne Gefäß oder Gewand oder Fell oder Sacktuch - alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen. Sie sind ins Wasser zu stecken und bleiben unrein bis zum Abend; dann sind sie wieder rein.
Und wenn eines von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen, so wird derjenige, der sein Aas berührt, unrein bis zum Abend.
Und wer etwas von seinem Aase genießt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; und wer sein Aas trägt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
Sodann muß sie 33 Tage lang im Reinigungsblute bleiben; sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung um ist.
Wenn aber der Aussatz durchweg auf der Haut ausbricht, so daß der Aussatz die ganze Haut des betroffenen vom Kopfe bis zu den Füßen bedeckt, wohin auch nur der Priester blicken mag,
Und wer das Haus betritt, so lange es verschlossen ist, der soll für unrein gelten bis zum Abend.
Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wer sich auf das Geräte setzt, auf dem der Flüssige saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wer den Leib des Flüssigen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wenn der Flüssige seinen Speichel auf einen Reinen wirft, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wer irgend etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, der wird unrein bis zum Abend. Und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und jeder, den der Flüssige berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abgespült zu haben, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Wenn jemandem der Same entgeht, so muß er seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und alles Kleid und alles Leder, an das solcher Same kommt, muß gewaschen werden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wenn einer bei einem Weibe liegt und Samenerguß erfolgt, so müssen sie sich baden und bleiben unrein bis zum Abend.
Wenn ein Weib flüssig wird, indem sie ihres Leibes Blutfluß hat, so haftet an ihr die Unreinigkeit sieben Tage lang, und jeder, der Sie berührt, wird unrein bis zum Abend.
Und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wenn er etwas berührt, was sich auf dem Lager oder auf dem Geräte befindet, auf dem sie sitzt, so wird er unrein bis, zum Abend.
Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Es darf aber gar niemand im Offenbarungszelte zugegen sein, wenn er hineingeht, um die Sühnegebräuche im Heiligtum zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht, und so soll er sich und seinem Hause und der ganzen Gemeinde Israel Sühne schaffen.
Und jeder, der Aas oder von wilden Tieren Zerrissenes genießt, es sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend; dann wird er rein.
An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden.
Wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und nicht Nachlese halten nach deiner Ernte.
Du sollst deinen Nächsten nicht übervorteilen und nicht berauben; der Lohn des Lohnarbeiters soll von dir nicht zurückbehalten werden bis zum andern Morgen.
Wer irgend von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, darf von den heiligen Gaben nicht mit essen, bis er wieder rein ist. Wer irgend einen durch eine Leiche Verunreinigten berührt hat oder wem der Same entgangen ist,
wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.
An ebendemselben Tage muß es verzehrt werden: ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum nächsten Morgen; ich bin Jahwe.
Brot aber und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr bis zu eben diesem Tage nicht essen, bis ihr die Opfergabe für euren Gott dargebracht habt. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; alsdann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.
Und wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und sollst nicht Nachlese halten nach deiner Ernte: den Armen und den Fremden sollst du beides überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.
Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.
Außerhalb des Vorhangs vor dem Gesetz im Offenbarungszelte soll ihn Aaron herrichten, daß er beständig vor Jahwe brenne vom Abend bis zum Morgen. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht.
Und sie legten ihn in Gewahrsam, bis ihnen Weisung zukäme auf Grund eines Ausspruchs Jahwes.
Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen.
Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.
Gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen, soll er bei dir sein; bis zum Halljahre soll er bei dir dienen.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.
Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.
da soll sich bei euch die Dreschzeit bis zur Weinlese hinziehen und die Weinlese bis zur Saatzeit, daß ihr Brot in Fülle zu essen habt und sicher in eurem Lande wohnt.
so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen.
Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen.
Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.
so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten.
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die sich dem Dienst unterziehen und Geschäfte am Offenbarungszelte verrichten.
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, die sich dem unterziehen, Dienst zu thun und Verrichtungen am Offenbarungszelte zu besorgen.
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, die sich dem Dienst unterziehen und die Verrichtungen für das Offenbarungszelt besorgen.
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die sich dem Dienste - den Verrichtungen am Offenbarungszelt - unterzogen.
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die sich dem Dienste - den Verrichtungen am Offenbarungszelt - unterzogen,
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die sich dem Dienste - den Verrichtungen am Offenbarungszelt - unterzogen,
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle die sich dem unterzogen, am OffenbarungszeIte dienstliche Verrichtungen, sowie den Dienst des Tragens zu besorgen,
Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
Sie dürfen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen an ihm brechen; nach allen Satzungen, die für das Passah gelten, sollen sie es feiern.
So war es beständig: die Wolke bedeckte sie und des Nachts ein feuriger Schein bis zum Morgen.
Es kam auch vor, daß die Wolke vom Abend bis zum Morgen blieb, und daß sich die Wolke am Morgen erhob; so brachen sie dann auf. Oder daß sie einen Tag und eine Nacht blieb, und daß sich die Wolke dann erhob; so brachen sie dann auf.
Sodann brachen die Kahathiter auf, die das Heilige trugen; bis zu ihrer Ankunft hatte man die Wohnung bereits aufgerichtet.
sondern einen ganzen Monat lang, bis ihr es nicht mehr erriechen könnt, und es euch zum Ekel wird; denn ihr habt Jahwe, der unter euch weilt, gering geachtet und ihm vorgejammert und gesagt: Wozu sind wir doch aus Ägypten ausgezogen?
Können so viele Schafe und Rinder für sie geschlachtet werden, bis es für sie zulangt, oder sollen alle Fische des Meers für sie zusammengebracht werden, bis es für sie zulangt?
Da wurde Mirjam sieben Tage lang außerhalb des Lagers abgesperrt. Das Volk aber zog nicht weiter, bis Mirjam wieder aufgenommen war.
Da stiegen sie hinauf und kundschafteten das Land aus von der Steppe Zin an bis Rehob, bis da, wo es nach Hamath hineingeht.
Da stiegen sie hinauf ins Südland und kamen bis Hebron, woselbst sich Ahiman, Sesai und Thalmai, die Sprößlinge Enaks, befanden. Hebron aber war sieben Jahre vor Zoan in Ägypten gebaut.
Vergieb doch die Missethat dieses Volks kraft deiner großen Huld und wie du von Ägypten an bis heute diesem Volke vergeben hast!
Eure Söhne aber sollen vierzig Jahre lang in der Steppe ihre Herden weiden und so eure Auflehnung büßen, bis der letzte von euch in der Steppe gefallen ist.
Da kamen die Amalekiter und Kanaaniter, die auf jenem Gebirge wohnten, herab und schlugen sie und zersprengten sie bis Horma.
Wer irgend herantritt, wer herantritt an die Wohnung Jahwes, muß sterben; sollen wir denn bis auf den letzten Mann umkommen?
Sodann wasche der Priester seine Kleider und bade seinen Leib. Darnach darf er ins Lager kommen; doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend.
Auch derjenige, der sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Es soll aber den Israeliten und dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten:
Dies soll euch als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten. Und wer das Reinigungswasser sprengt, hat seine Kleider zu waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, wird unrein bis zum Abend.
Und alles, was der unrein Gewordene berührt, wird unrein; ebenso wird jeder, der ihn berührt, unrein bis zum Abend.
Laß uns doch durch dein Land ziehen! Wir wollen nicht durch Äcker oder Weinberge ziehen und kein Wasser aus den Brunnen trinken; auf der Heerstraße wollen wir dahinziehen, ohne nach rechts oder links abzubiegen, bis wir dein Gebiet durchzogen haben.
und den Abhang der Bachthäler, der sich bis zur Lage von Ar erstreckt und sich an die Grenze Moabs lehnt.
Laß mich durch dein Land ziehen; wir wollen weder auf einen Acker noch auf einen Weinberg abbiegen, noch Wasser aus den Brunnen trinken, sondern auf der Heerstraße ziehen, bis wir dein Gebiet durchzogen haben.
Sihon aber gestattete den Israeliten den Durchzug durch sein Gebiet nicht, vielmehr zog Sihon alle seine Mannschaften zusammen und rückte aus den Israeliten entgegen in die Steppe, und als er bis Jahaz gelangt war, lieferte er den Israeliten eine Schlacht.
Die Israeliten aber besiegten ihn in blutigem Kampf und eroberten sein Land vom Arnon bis an den Jabok, bis zum Gebiete der Ammoniter; denn die Grenze der Ammoniter war fest.
Denn Hesbon war die Stadt des Amoriterkönigs Sihon; dieser hatte nämlich mit dem früheren Könige der Moabiter Krieg geführt und ihm sein ganzes Land bis an den Arnon entrissen.
Wir beschossen sie, verloren war Hesbon bis Dibon; wir verwüsteten bis Nophah, mit Feuer bis Medeba.
Da sprach die Eselin zu Bileam: Bin ich denn nicht deine Eselin, auf der du geritten bist von jeher bis auf den heutigen Tag? Hatte ich jemals die Gewohnheit, so gegen dich zu handeln? Er erwiderte: Nein!
Als nun Balak vernahm, daß Bileam unterwegs sei, zog er ihm entgegen bis nach Ir Moab, das an der Arnongrenze liegt, an der äußersten Grenze.
Als sie aber bis zum Thal Eskol gelangt waren und das Land besichtigt hatten, benahmen sie den Israeliten den Mut, so daß sie nicht in das Land wollten, das ihnen Jahwe verliehen hatte.
Und Jahwe wurde zornig über Israel und er ließ sie hin und her ziehen in der Steppe vierzig Jahre lang, bis das ganze Geschlecht ausgestorben war, das sich gegen Jahwe versündigt hatte.
Wir selbst aber wollen kampfgerüstet an der Spitze der Israeliten einherziehen, bis wir sie in ihre Wohnsitze gebracht haben; unsere kleinen Kinder aber sollen wegen der Bewohner des Landes in den festen Städten bleiben.
Wir wollen nicht eher zu unseren Häusern zurückkehren, als bis sämtliche Israeliten zu ihrem Erbbesitze gelangt sind.
und daß alle die unter euch, welche gerüstet sind, im Angesichte Jahwes den Jordan überschreiten, bis er seine Feinde vor sich ausgetrieben hat,
Und zwar lagerten sie am Jordan von Beth Hajesimoth bis AbeI Hasittim in den Steppen Moabs.
Sodann soll sich eure Grenze südlich von der Skorpionenstiege herumziehn bis nach Zin hinüber und weiter, bis sie südlich von Kades Barnea endigt. Sodann laufe sie aus nach Hazar Adar und hinüber nach Azmon.
Von Azmon aus wende sich die Grenze nach dem Bach Ägyptens hin, bis sie am Meere endigt.
Und dies soll euch als Nordgrenze gelten: vom großen Meer an sollt ihr euch die Grenze ziehen bis zum Berge Hor;
vom Berge Hor an sollt ihr die Grenze ziehen bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und Endpunkt der Grenze soll Zedad sein.
Sodann laufe die Grenze aus nach Siphron und weiter bis Hazar Enan als zu ihrem Endpunkte. Das sei eure Nordgrenze.
Weiter ziehe sich die Grenze hinab an den Jordan, bis sie am Salzmeer endigt. Das sollen ringsum die Grenzen eures Landes sein.
Und zwar sollen euch diese Städte als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, bis er zum behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat.
Und die Gemeinde soll den Totschläger vor dem Bluträcher retten und die Gemeinde soll ihn in die Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, zurückbringen lassen, und er soll in ihr bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.
Denn jener hat in der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben; nach dem Tode des Hohenpriesters jedoch darf der Totschläger dahin zurückkehren, wo er seinen Erbbesitz hat.
Elf Tagereisen beträgt die Entfernung auf dem Wege nach dem Gebirge Seir vom Horeb bis Kades-Barnea.
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- 5.1 Samuel 3:15-1 Könige 10:7
- 6.1 Könige 10:12-2 Chronik 5:9
- 7.2 Chronik 7:8-Hiob 14:12
- 8.Hiob 14:13-Jesaja 39:6
- 9.Jesaja 42:4-Hesekiel 47:16
- 10.Hesekiel 47:17-Matthäus 20:8
- 11.Matthäus 22:26-Apostelgeschichte 27:33
- 12.Apostelgeschichte 28:15-Offenbarung 20:5