'Wo' in der Bibel
so soll man den ganzen Farren hinaus vor das Lager schaffen an eine reine Stätte - an den Ort, wo man die Asche hinschüttet, - und ihn auf Holzscheiten verbrennen; an dem Orte, wo man die Asche hinschüttet, soll er verbrannt werden.
die Hand auf den Kopf des Bockes stemmen und ihn schlachten, da, wo man die Brandopfer vor Jahwe zu schlachten pflegt; ein Sündopfer ist es.
die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und sodann das Sündopfer schlachten, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.
Sodann soll er die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und es schlachten als Sündopfer, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.
oder dasjenige, um dessentwillen er betrüglich geschworen hat - was es auch sein mag - zurückerstatten; und zwar soll er es nach seinem vollen Wert ersetzen und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Dem soll er es geben, dem es zukommt, an dem Tage, wo er seine Buße entrichtet.
Gieb Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers. Dieses - das Brandopfer - soll auf dem Altar da, wo es angezündet wurde, die ganze Nacht hindurch verbleiben bis zum Morgen; das Altarfeuer soll damit brennend erhalten werden.
Sprich zu Aaron und zu seinen Söhnen und gebiete ihnen: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Sündopfers: Da, wo das Brandopfer zu schIachten ist vor Jahwe, soll auch das Sündopfer geschlachtet werden; hochheiIig ist es.
Da, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und das Blut desselben soll man ringsum an den Altar sprengen.
Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird der nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche SeeLE davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo ihr wohnet.
Und sieben Tage lang dürft ihr nicht von der Thüre des Offenbarungszeltes hinweggehen, bis zu dem Tage, wo die zu eurer Einsetzung bestimmte Zeit um ist; denn sieben Tage hindurch soll er euch die Hand füllen.
Allerlei irden Gefäß, wo solcher Aas eines drein fällt, wird alles unrein, was drinnen ist; und sollt es zerbrechen.
Wenn aber der Ausschlag nach der Zeit, wo er sich dem Priester gezeigt hat, um rein zu werden, immer weiter auf der Haut um sich greift, und er sich dem Priester abermals zeigt,
Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.
und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges.
Wo aber der Priester, wenn er hineingehet, siehet, daß dies Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's reinsprechen, denn das Mal ist heil worden.
Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Wenn aber der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er von da ab, wo er rein wurde, sieben Tage zählen; alsdann soll er seine Kleider waschen und seinen Leib in lebendigem Wasser baden - so wird er rein werden.
Und wer etwas anrühret, das auf ihrem Lager, oder wo sie gesessen, gelegen oder gestanden, soll unrein sein bis auf den Abend.
Wo er seine Kleider nicht waschen noch sich baden wird, so soll er seiner Missetat schuldig sein.
Und wo das Volk im Lande durch die Finger sehen würde dem Menschen, der seines Samens dem Molech gegeben hat, daß es ihn nicht tötet,
Sodann sollt ihr vom Tage nach dem Sabbat ab - von dem Tage ab, wo ihr die Webegarbe darbrachtet, - sieben volle Wochen zählen,
Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im Halljahr.
Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.
Und wo ihr mir entgegen wandelt und mich nicht hören wollt, so will ich's noch siebenmal mehr machen, auf euch zu schlagen um eurer Sünde willen.
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