1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

1 Und Jahwe redete mit Mose also:

1 Again, the Lord spoke to Moses, saying,

2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein besonder Gelübde tut, daß er seinen Leib schätzet,

2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, {~}

2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand Jahwe ein Gelübde abträgt, und zwar ein solches von Personen nach dem Schätzungswert,

2 “Speak to the sons of Israel and say to them, ‘When a man makes a difficult vow, he shall be valued according to your valuation of persons belonging to the Lord.

3 so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt, bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums;

3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, {~}

3 so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen.

3 If your valuation is of the male from twenty years even to sixty years old, then your valuation shall be fifty shekels of silver, after the shekel of the sanctuary.

4 ein Weibsbild auf dreißig Sekel.

4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. {~}

4 Ist es jemand von fünf bis zu zwanzig Jahren,

4 Or if it is a female, then your valuation shall be thirty shekels.

5 Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.

5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.

5 so soll der Schätzungswert der männlichen Person zwanzig Sekel, der weiblichen zehn Sekel betragen.

5 If it be from five years even to twenty years old then your valuation for the male shall be twenty shekels and for the female ten shekels.

6 Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.

6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. {~}

6 Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen.

6 But if they are from a month even up to five years old, then your valuation shall be five shekels of silver for the male, and for the female your valuation shall be three shekels of silver.

7 Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.

7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.

7 Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel.

7 If they are from sixty years old and upward, if it is a male, then your valuation shall be fifteen shekels, and for the female ten shekels.

8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann.

8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.

8 Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester möge ihn abschätzen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen.

8 But if he is poorer than your valuation, then he shall be placed before the priest and the priest shall value him; according to the means of the one who vowed, the priest shall value him.

9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man des dem HERRN gibt, ist heilig.

9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.

9 Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.

9 ‘Now if it is an animal of the kind which men can present as an offering to the Lord, any such that one gives to the Lord shall be holy.

10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.

10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.

10 Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.

10 He shall not replace it or exchange it, a good for a bad, or a bad for a good; or if he does exchange animal for animal, then both it and its substitute shall become holy.

11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen.

11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen,

11 Ist es aber irgend welches unreines Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen,

11 If, however, it is any unclean animal of the kind which men do not present as an offering to the Lord, then he shall place the animal before the priest.

12 Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzen bleiben.

12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.

12 und der Priester soll es abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; bei dem Schätzungswerte, den der Priester festsetzt, soll es verbleiben.

12 The priest shall value it as either good or bad; as you, the priest, value it, so it shall be.

13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.

13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.

13 Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.

13 But if he should ever wish to redeem it, then he shall add one-fifth of it to your valuation.

14 Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und danach es der Priester schätzet, so soll's bleiben.

14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.

14 Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen.

14 ‘Now if a man consecrates his house as holy to the Lord, then the priest shall value it as either good or bad; as the priest values it, so it shall stand.

15 So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.

15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.

15 Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.

15 Yet if the one who consecrates it should wish to redeem his house, then he shall add one-fifth of your valuation price to it, so that it may be his.

16 Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten.

16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.

16 Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesitze Jahwe weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maße der Aussaat; ein Feld von einem Gomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schätzen.

16 ‘Again, if a man consecrates to the Lord part of the fields of his own property, then your valuation shall be proportionate to the seed needed for it: a homer of barley seed at fifty shekels of silver.

17 Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seiner Würde gelten.

17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.

17 Weiht er sein Feld vom Halljahr ab, so soll es nach dem Schätzungswerte zu stehen kommen.

17 If he consecrates his field as of the year of jubilee, according to your valuation it shall stand.

18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;

18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.

18 Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.

18 If he consecrates his field after the jubilee, however, then the priest shall calculate the price for him proportionate to the years that are left until the year of jubilee; and it shall be deducted from your valuation.

19 Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.

19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.

19 Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm.

19 If the one who consecrates it should ever wish to redeem the field, then he shall add one-fifth of your valuation price to it, so that it may pass to him.

20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen,

20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können;

20 Löst er das Feld nicht ein, verkauft aber trotzdem das Feld an einen anderen, so kann es nicht wiederum eingelöst werden,

20 Yet if he will not redeem the field, but has sold the field to another man, it may no longer be redeemed;

21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HERRN heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein.

21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.

21 sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.

21 and when it reverts in the jubilee, the field shall be holy to the Lord, like a field set apart; it shall be for the priest as his property.

22 Wenn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget, den er gekauft hat, und nicht sein Erbgut ist,

22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,

22 Weiht er dagegen Jahwe ein von ihm erkauftes Feld, welches nicht zu seinem erblichen Grundbesitze gehört,

22 Or if he consecrates to the Lord a field which he has bought, which is not a part of the field of his own property,

23 so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei.

23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei.

23 so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten.

23 then the priest shall calculate for him the amount of your valuation up to the year of jubilee; and he shall on that day give your valuation as holy to the Lord.

24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.

24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.

24 Im Halljahr aber kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hatte, dem es als Erbbesitz gehörte.

24 In the year of jubilee the field shall return to the one from whom he bought it, to whom the possession of the land belongs.

25 AlLE Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums. Ein Sekel aber macht zwanzig Gera.

25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.

25 Alle Schätzungen haben nach heiligem Gewichte zu geschehen; zwanzig Gera machen einen Sekel.

25 Every valuation of yours, moreover, shall be after the shekel of the sanctuary. The shekel shall be twenty gerahs.

26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebühret, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HERRN.

26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN.

26 Jedoch Erstgeburten unter dem Vieh, die als erstgeborne Jahwe verfallen, darf niemand weihen; es sei Rind oder Schaf - es gehört Jahwe.

26 ‘However, a firstborn among animals, which as a firstborn belongs to the Lord, no man may consecrate it; whether ox or sheep, it is the Lord’s.

27 Ist aber an dem Vieh etwas Unreines, so soll man's lösen nach seiner Würde und drüber geben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seiner Würde.

27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte.

27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.

27 But if it is among the unclean animals, then he shall redeem it according to your valuation and add to it one-fifth of it; and if it is not redeemed, then it shall be sold according to your valuation.

28 Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HERRN.

28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.

28 Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.

28 ‘Nevertheless, anything which a man sets apart to the Lord out of all that he has, of man or animal or of the fields of his own property, shall not be sold or redeemed. Anything devoted to destruction is most holy to the Lord.

29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.

29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.

29 Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden.

29 No one who may have been set apart among men shall be ransomed; he shall surely be put to death.

30 AlLE Zehnten im Lande, beide von Samen des Landes und von Früchten der Bäume, sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

30 Alle Zehnten vom Boden, von der Saatfrucht, wie von den Baumfrüchten, gehören Jahwe, sind Jahwe geheiligt.

30 ‘Thus all the tithe of the land, of the seed of the land or of the fruit of the tree, is the Lord’s; it is holy to the Lord.

31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften drüber geben.

31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.

31 Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen.

31 If, therefore, a man wishes to redeem part of his tithe, he shall add to it one-fifth of it.

32 Und alLE Zehnten von Rindern und Schafen, und was unter der Rute gehet, das ist ein heiliger Zehnte dem HERRN.

32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN.

32 Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein.

32 For every tenth part of herd or flock, whatever passes under the rod, the tenth one shall be holy to the Lord.

33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig sein und nicht gelöset werden.

33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden.

33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht mit einem anderen vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen und darf nicht eingelöst werden.

33 He is not to be concerned whether it is good or bad, nor shall he exchange it; or if he does exchange it, then both it and its substitute shall become holy. It shall not be redeemed.’”

34 Dies sind die Gebote, die der HERR gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.

34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.

34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten auftrug.

34 These are the commandments which the Lord commanded Moses for the sons of Israel at Mount Sinai.

Lutherbibel 1912

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