73 Erscheinungen in 3 Übersetzungen

'Einem' in der Bibel

Soll seine Opfergabe in einem Rinder-Brandopfer bestehen, so muß es ein männliches fehlloses Tier sein, welches er darbringt. Dieses bringe er hin vor die Thüre des Offenbarungszeltes, damit es ihn wohlgefällig mache vor Jahwe;

Soll aber die Opfergabe, die er Jahwe bringen will, in einem Geflügel-Brandopfer bestehen, so müssen es Turteltauben oder junge Tauben sein, die er als Opfergabe darbringt.

Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muß es aus ungesäuertem, mit Öl angemachtem Feinmehl bereitet sein;

Soll aber deine Opfergabe in einem Pfannen-Speisopfer bestehen, so soll es aus Feinmehl mit Öl bereitet werden.

Ist aber die Opfergabe, die er zu einem Heilsopfer für Jahwe bestimmt hat, dem Kleinvieh entnommen, so soll es ein fehlloses männliches oder weibliches Tier sein, welches er darbringt.

Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn eine SeeLE sündigen würde aus Versehen an irgend einem Gebot des HERRN, das sie nicht tun sollte,

Falls aber die Opfergabe, die er als Sündopfer bringt, in einem Schaflamm besteht, so muß es ein weibliches fehlloses Tier sein, das er bringt.

oder wenn er mit der Unreinigkeit an einem Menschen in Berührung kommt, mit irgend welcher Unreinigkeit, infolge derer einer unrein sein kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, -

Oder wenn eine SeeLE schwöret, daß ihm aus dem Munde entfähret, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedacht), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet.

Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat,

Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich bei irgend einem jener Anlässe schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. Es soll aber wie das Speisopfer dem Priester gehören. Vorschriften in betreff der Schuldopfer. (Fortsetzung)

oder, das verloren ist, funden hat, und leugnet solches mit einem falschen Eide, wie es der eines ist, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut:

Auf einer Platte soll es mit Öl bereitet werden; eingerührt sollst du es bringen. Zu einem Speisopfer in Bissen sollst du es zerbrechen und es darbringen zum lieblichen Geruch für Jahwe.

Irdenes Gefäß, in dem es gekocht wurde, muß zerbrochen werden; wurde es aber in einem kupfernen Gefäße gekocht, so muß dieses gescheuert und gehörig ausgespült werden.

Alle Speisopfer, die mit Öl angemachten, wie die trockenen, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem anderen.

Sie sollen aber solches Opfer tun auf einem Kuchen von gesäuertem Brot zum Lobopfer seines Dankopfers.

Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde oder ist es eine freiwillige Leistung, so soll es an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer dargebracht wird; doch mag, was davon übrig geblieben ist, am folgenden Tage gegessen werden.

Und wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es nun mit der Unreinigkeit an einem Menschen oder mit einem unreinen Vieh oder irgend einem unreinen Greuel, und ißt von dem Fleische des Jahwe dargebrachten Heilsopfers, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

Hierauf ließ Mose die Söhne Aarons herantreten, bekleidete sie mit Leibröcken, umgürtete sie mit einem Gürtel und setzte ihnen Mützen auf, wie Jahwe Mose befohlen hatte.

Und Mose nahm die Brust und webete eine Webe vor dem HERRN von dem Widder des Füllopfers. Die ward Mose zu einem Teil, wie ihm der HERR geboten hatte.

Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, daß ihr heilig seid, denn ich bin heilig; und sollt nicht eure SeeLE verunreinigen an irgend einem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht.

Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffähret, oder schäbicht oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu seiner Söhne einem unter den Priestern.

Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.

Wenn bei einem Mann oder Weib am Kopf oder am Bart ein Mal entsteht,

Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist,

Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.

Wenn an einem Kleide eines Aussatzes Mal sein wird, es sei wollen oder leinen,

am Werft oder am Eintracht, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an allem, das aus Fellen gemacht wird;

und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.

Das sind die Bestimmungen über den Aussatz an einem wollenen oder linnenen Kleid oder Gewebe oder Gewirke oder an irgend einem ledernen Gegenstande, wiefern sie für rein oder unrein zu erklären sind.

Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in einem irdenen Gefäß am fließenden Wasser.

Am achten Tag aber soll er zwei fehllose Lämmer nehmen und ein einjähriges, fehlloses weibliches Lamm, nebst drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl angemacht ist, zum Speisopfer und einem Log Öl.

Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,

und den einen Vogel schlachten in einem irdenen Gefäß an einem fließenden Wasser.

Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgehet, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Sondern damit soll er hineingehen: mit einem jungen Farren zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer.

Und soll den heiligen leinenen Rock anlegen und leinen Niederwand an seinem Fleisch haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und den leinenen Hut aufhaben; denn das sind die heiligen Kleider; und soll sein Fleisch mit Wasser baden und sie anlegen.

und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen,

Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreiniget werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.

Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine leibeigene Magd und von dem Manne verschmähet ist, doch nicht erlöset, noch Freiheit erlanget hat: das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.

Und wenn etwa die Landesbewohner einem solchen durch die Finger sehen wollten, wenn er eines von seinen Kindern dem Melech hingiebt, daß Sie ihn nicht töten wollen,

Und wenn sich jemand mit einem Tiere fleischlich vermischt, so soll er mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.

Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten, und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!

Und wenn jemand bei einem Weibe liegt zur Zeit ihrer monatlichen Krankheit und ihre Scham entblößt, ihren Brunnen aufgedeckt hat, und sie so den Brunnen ihres Bluts entblößt hat, so sollen beide mitten aus ihrem Volk hinweggetilgt werden.

Und wenn sich in einem Mann oder Weib ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagegeist befinden wird, so sollen sie mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen, Blutschuld lastet auf ihnen.

Sonst soll er sich nicht verunreinigen an irgend einem, der ihm zugehöret unter seinem Volk, daß er sich entheilige.

Denn wer irgend ein Leibesgebrechen hat, darf nicht herzutreten, er sei nun blind oder lahm oder im Gesicht verstümmelt oder mit einem zu langen Gliede behaftet

oder sei bucklig oder unnatürlich abgemagert oder habe weiße Flecken im Auge oder leide an Krätze oder Flechten oder an einem Hodenbruch.

Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf,

Eine Priesterstochter, die einem Fremden zu teil geworden ist, darf von der Hebe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht mit essen.

noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen.

Ein Rind oder Schaf dürft ihr nicht zusammen mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten.

Und sollt des Tages, da eure Garbe gewebet wird, ein Brandopfer dem HERRN tun von einem Lamm, das ohne Wandel und jährig sei,

Es ging aber aus eines israelitischen Weibes Sohn, der eines ägyptischen Mannes Kind war, unter den Kindern Israel und zankte sich im Lager mit einem israelitischen Manne

Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; derselbe Leibesschaden, den er einem andern zufügt, soll ihm zugefügt werden.

Gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen, soll er bei dir sein; bis zum Halljahre soll er bei dir dienen.

Und wenn ein Fremdling oder Beisaß neben dir zu Besitz gelangt, dagegen dein Bruder neben ihm verarmt und sich einem Fremdling oder Beisassen oder einem Abkömmling von der Sippschaft eines Fremdlings neben dir verkauft,

Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.

Gleich einem, der Jahr um Jahr für Lohn arbeitet, soll er bei ihm sein; du darfst nicht ruhig mit ansehen, daß er mit Härte über ihn herrscht.

Dann will ich euch den Vorrat des Brots verderben, daß zehn Weiber sollen euer Brot in einem Ofen backen, und euer Brot soll man mit Gewicht auswägen, und wenn ihr esset, sollt ihr nicht satt werden.

Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.

Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.

Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesitze Jahwe weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maße der Aussaat; ein Feld von einem Gomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schätzen.

Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen,

Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht mit einem anderen vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen und darf nicht eingelöst werden.

Lutherbibel 1912

made available in electronic format by Michael Bolsinger.

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