702 Erscheinungen

'Oder' in der Bibel

Stehet dir nicht alles Land offen? Lieber, scheide dich von mir! Willst du zur Linken, so will ich zur Rechten; oder willst du zur Rechten, so will ich zur Linken.

Ein jegliches Knäblein, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen; desselbengleichen auch alles was Gesindes daheim geboren oder erkauft ist von allerlei Fremden, die nicht eures Samens sind.

Darum will ich hinabfahren und sehen, ob sie alles getan haben nach dem Geschrei, das vor mich kommen ist; oder ob's nicht also sei, daß ich's wisse.

Der Mann aber wunderte sich ihrer und schwieg stille, bis er erkennete, ob der HERR zu seiner Reise Gnade gegeben hätte, oder nicht.

Seid ihr nun die, so an meinem HERRN Freundschaft und Treue beweisen wollt, so saget mir's; wo nicht, so saget mir's aber, daß ich mich wende zur Rechten oder zur Linken.

Aber ihr Bruder und Mutter sprachen: Laß doch die Dirne einen Tag oder zehn bei uns bleiben, danach sollst du ziehen.

Da gebot Abimelech allem Volk und sprach: Wer diesen Mann oder sein Weib antastet, der soll des Todes sterben.

Da sprach Isaak zu Jakob: Tritt herzu, mein Sohn, daß ich dich begreife, ob du seiest mein Sohn Esau, oder nicht.

So wird mir meine Gerechtigkeit zeugen heute oder morgen, wenn es kommt, daß ich meinen Lohn von dir nehmen soll, also daß, was nicht fleckicht oder bunt oder nicht schwarz sein wird unter den Lämmern und Ziegen, das sei ein Diebstahl bei mir.

Und Jakob ward zornig und schalt Laban und sprach zu ihm: Was habe ich mißgehandelt oder gesündiget, daß du so auf mich erhitzt bist?

Was die Tiere zerrissen, brachte ich dir nicht, ich mußte es bezahlen; du fordertest es von meiner Hand, es wäre mir des Tages oder des Nachts gestohlen.

Laban antwortete und sprach zu Jakob: Die Töchter sind meine Töchter und die Kinder sind meine Kinder und die Herden sind meine Herden, und alles, was du siehest, ist mein, was kann ich meinen Töchtern heute oder ihren Kindern tun, die sie geboren haben?

wo du meine Töchter beleidigest oder andere Weiber dazu nimmst über meine Töchter. Es ist hie kein Mensch mit uns; siehe aber, Gott ist der Zeuge zwischen mir und dir.

Derselbe Haufe sei Zeuge, und das Mal sei auch Zeuge, wo ich herüberfahre zu dir, oder du herüberfährest zu mir über diesen Haufen und Mal, zu beschädigen.

Und schickten den bunten Rock hin und ließen ihn ihrem Vater bringen und sagen: Diesen haben wir funden; siehe, ob es deines Sohnes Rock sei, oder nicht.

Und Pharao sprach zu Joseph: Ich bin Pharao; ohne deinen Willen soll niemand seine Hand oder seinen Fuß regen in ganz Ägyptenland.

Sendet einen unter euch hin, der euren Bruder hole; ihr aber sollt gefangen sein. Also will ich prüfen eure Rede, ob ihr mit Wahrheit umgehet oder nicht. Denn wo nicht, so seid ihr, bei dem Leben Pharaos, Kundschafter.

Siehe, das Geld, das wir fanden oben in unsern Säcken, haben wir wiedergebracht zu dir aus dem Lande Kanaan. Und wie sollten wir denn aus deines HERRN Hause gestohlen haben Silber oder Gold.

Juda sprach: Was sollen wir sagen meinem HERRN, oder wie sollen wir reden, und was können wir uns rechtfertigen? Gott hat die Missetat deiner Knechte funden. Siehe da, wir und der, bei dem der Becher funden ist, sind meines HERRN Knechte.

Mein HERR fragte seine Knechte und sprach: Habt ihr auch einen Vater oder Bruder?

Er aber sprach: Wer hat dich zum Obersten oder Richter über uns gesetzt? Willst du mich auch erwürgen, wie du den Ägypter erwürget hast? Da fürchtete sich Mose und sprach: Wie ist das laut worden?

Der HERR sprach zu ihm: Wer hat dem Menschen den Mund geschaffen oder wer hat den Stummen oder Tauben oder Sehenden oder Blinden gemacht? Habe ich's nicht getan, der HERR?

Sie sprachen: Der Ebräer Gott hat uns gerufen; so laß uns nun hinziehen drei Tagereisen in die Wüste und dem HERRN, unserm Gott, opfern, daß uns nicht widerfahre Pestilenz oder Schwert.

daß man sieben Tage kein gesäuert Brot finde in euren Häusern. Denn wer gesäuert Brot isset, des Seele soll ausgerottet werden von der Gemeinde Israel, es sei ein Fremdling oder Einheimischer im Lande.

Und wenn dich heute oder morgen dein Kind wird fragen: Was ist das? sollst du ihm sagen: Der HERR hat uns mit mächtiger Hand aus Ägypten, von dem Diensthause, geführet.

Da sprach der HERR zu Mose: Siehe, ich will euch Brot vom Himmel regnen lassen, und das Volk soll hinausgehen und sammeln täglich, was es des Tages bedarf, daß ich's versuche, ob es in meinem Gesetz wandele oder nicht.

Da hieß man den Ort Massa und Meriba um des Zanks willen der Kinder Israel, und daß sie den HERRN versucht und gesagt hatten: Ist der HERR unter uns oder nicht?

Keine Hand soll ihn anrühren, sondern er soll gesteinigt oder mit Geschoß erschossen werden; es sei ein Tier oder Mensch, so soll er nicht leben. Wenn es aber lange tönen wird, dann sollen sie an den Berg gehen.

Du sollst dir kein Bildnis noch irgend ein Gleichnis machen weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, oder des, das im Wasser unter der Erde ist.

Hat ihm aber sein HERR ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines HERRN sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.

So bringe ihn sein HERR vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig.

Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:

Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.

Bleibt er aber einen oder zween Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld.

Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.

Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.

Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen Mann oder Weib, soll man den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben.

Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.

Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.

so jemand eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,

Wenn jemand einen Ochsen oder Schaf stiehlt und schlachtet es oder verkauft es, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädiget, daß er sein Vieh lässet Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten.

Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennet die Garben oder Getreide, das noch stehet, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

Wo einer den andern schuldiget um einigerlei Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so sollen beider Sachen vor die Götter kommen. Welchen die Götter verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder Schaf oder irgend ein Vieh zu behalten tut, und stirbt ihm, oder wird beschädiget, oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand siehet,

Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein HERR nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

Wenn du deines Feindes Ochsen oder Esel begegnest, daß er irret, so sollst du ihm denselben wieder zuführen.

Du sollst mit ihnen oder mit ihren Göttern keinen Bund machen,

Und Aaron und seine Söhne sollen sie anhaben, wenn sie in die Hütte des Stifts gehen oder hinzutreten zum Altar, daß sie dienen in dem Heiligtum, daß sie nicht ihre Missetat tragen und sterben müssen. Das soll ihm und seinem Samen nach ihm eine ewige Weise sein.

wenn sie in die Hütte des Stifts gehen oder zum Altar, daß sie dienen mit Räuchern, einem Feuer des HERRN,

Wer ein solches macht oder einem andern davon gibt, der soll von seinem Volk ausgerottet werden.

Alles, was seine Mutter am ersten bricht, ist mein; was männlich sein wird in deinem Vieh, das seine Mutter bricht, es sei Ochse oder Schaf.

Denn sie müssen sich waschen, wenn sie in die Hütte des Stifts gehen oder hinzutreten zum Altar, wie ihm der HERR geboten hatte.

Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer tun, so opfere er ein Männlein, das ohne Wandel sei.

Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer tun, so tue er's von Turteltauben oder von jungen Tauben.

Ist aber sein Opfer ein Dankopfer von Rindern, es sei ein Ochse oder Kuh, soll er's opfern vor dem HERRN, das ohne Wandel sei.

Will er aber dem HERRN ein Dankopfer von kleinem Vieh tun, es sei ein Schöps oder Schaf, so soll's ohne Wandel sein.

Wenn eine SeeLE sündigen würde, daß er einen Fluch höret, und er des Zeuge ist, oder gesehen oder erfahren hat und nicht angesagt, der ist einer Missetat schuldig.

Oder wenn eine SeeLE etwas Unreines anrühret, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehes oder Gewürmes, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet.

Oder wenn er einen unreinen Menschen anrühret, in waserlei Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht, und wird's inne, der hat sich verschuldet.

Oder wenn eine SeeLE schwöret, daß ihm aus dem Munde entfähret, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedacht), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet.

so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf oder Ziegenmutter zum Sündopfer; so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen.

Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.

Vermag er aber nicht zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, so bringe er für seine Sünde sein Opfer, einen zehnten Teil Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl drauf legen noch Weihrauch drauf tun: denn es ist ein Sündopfer.

Wenn eine SeeLE sündigen würde und sich an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen verleugnet, was er ihm befohlen hat, oder das ihm zu treuer Hand getan ist, oder das er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht,

oder, das verloren ist, funden hat, und leugnet solches mit einem falschen Eide, wie es der eines ist, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut:

wenn's nun geschiehet, daß er also sündiget und sich verschuldet, soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er funden hat,

oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu das fünfte Teil drüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.

Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll des Priesters sein, der es opfert.

Und alles Speisopfer, das mit Öl gemenget oder trocken ist, soll aller Aarons Kinder sein, eines wie des andern.

Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soll man's doch essen.

Und wenn eine SeeLE etwas Unreines anrühret, es sei ein unreiner Mensch, Vieh, oder was sonst greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers isset, das dem HERRN zugehöret, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.

Und alles, worauf ein solch tot Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzern Gefäß, oder Kleider, oder Fell, oder Sack; und alles Geräte, damit man etwas schaffet, soll man ins Wasser tun, und ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.

Und alles, worauf ein solch Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein, und soll euch unrein sein.

Und alles, was auf dem Bauch kreucht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen gehet, unter allem, das auf Erden schleicht, sollt ihr nicht essen; denn es soll euch eine Scheu sein.

Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jährig Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.

Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.

Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.

Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffähret, oder schäbicht oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu seiner Söhne einem unter den Priestern.

danach an demselben Ort etwas weiß auffähret oder rötlich Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.

Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennet, und das Brandmal rötlich oder weiß, ist,

Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart schäbicht wird,

und der Priester das Mal besiehet und findet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut, und das Haar daselbst gülden und dünne, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist aussätziger Grind des Haupts oder des Barts.

Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist,

Wird aber an der Glatze, oder da er kahl ist, ein weiß oder rötlich Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.

Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weiß oder rötlich Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder Kahlkopf, daß es siehet, wie sonst der Aussatz an der Haut,

Wenn an einem Kleide eines Aussatzes Mal sein wird, es sei wollen oder leinen,

am Werft oder am Eintracht, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an allem, das aus Fellen gemacht wird;

und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an einigerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.

Und wenn er am siebenten Tage siehet, daß das Mal hat weiter gefressen am Kleid, am Werft oder am Eintracht, am Fell oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist's ein fressend Mal des Aussatzes und ist unrein.

Und soll das Kleid verbrennen, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes; und soll es mit Feuer verbrennen.

Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weiter gefressen hat am Kleid, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an allerlei Fellwerk,

Wenn aber der Priester siehet, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Werft oder vom Eintracht.

Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Werft, am Eintracht oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Fleck, und sollst es mit Feuer verbrennen, darin solch Mal ist.

Das Kleid aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei Fellwerk, das gewaschen ist und das Mal von ihm gelassen hat, soll man zum andernmal waschen, so ist s rein.

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