743 Erscheinungen

'Oder' in der Bibel

Darum will ich hinab, um zu sehen, ob sie wirklich alle so gehandelt haben, wie die Gerüchte über sie melden, die vor mich gekommen sind, oder nicht; ich will es erfahren!

Der Mann aber sah ihr voll Erstaunen schweigend zu, begierig, zu erfahren, ob Jahwe Glück zu seiner Reise gegeben habe oder nicht.

Wenn ihr nun also meinem Herrn Liebe und Treue erweisen wollt, so sagt es mir; wenn aber nicht, so sagt es mir auch, damit ich mich wende zur Rechten oder zur Linken.

Da sprachen ihr Bruder und ihre Mutter: Laß doch das Mädchen noch einige Tage oder zehn bei uns bleiben, dann mag sie ziehen!

Da sprach Isaak zu Jakob: Tritt einmal näher, daß ich dich bestasten kann, mein Sohn, ob du wirklich mein Sohn Esau bist oder nicht!

Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht - ich selbst mußte es ersetzen; von mir fordertest du es, mochte es bei Tage oder bei Nacht geraubt sein.

Da antwortete Laban und sprach zu Jakob: Mein sind die Frauen und mein sind die Kinder und mein ist das Vieh, und alles, was du erblickst, das ist mein. Aber was kann ich nun machen gegenüber diesen meinen Töchtern oder den Kindern, die sie geboren haben?

Wenn du etwa meine Töchter schlecht behandeln oder noch mehr Weiber zu meinen Töchtern hinzunehmen wolltest - wenn dann niemand bei uns ist: bedenke wohl, Gott ist Zeuge zwischen mir und dir!

Da sprachen seine Brüder zu ihm: Willst du etwa gar König über uns werden oder über uns herrschen? Seitdem haßten sie ihn noch ärger wegen seiner Träume und wegen seiner Reden.

Dann schickten sie das Ärmelkleid, brachten es ihrem Vater und gaben vor: Dies haben wir gefunden - sieh doch zu, ob es der Rock deines Sohnes ist oder nicht!

Und der Pharao sprach zu Joseph: ich bin der Pharao - aber ohne deinen Willen soll niemand Hand oder Fuß regen in ganz Ägypten.

Schickt einen von euch hin, daß er euren Bruder hole; ihr aber müßt gefangen bleiben. So sollen eure Aussagen geprüft werden, ob ihr mit der Wahrheit umgeht oder nicht. So wahr der Pharao lebt - ihr seid doch Spione!

Mein Gebieter fragte seine Sklaven: Habt ihr euren Vater noch oder noch einen Bruder?

Als aber das Geld in Ägypten und Kanaan ausgegangen war, kamen alle Ägypter zu Joseph und riefen: Schaff uns Brot! oder sollen wir vor deinen Augen sterben? Denn das Geld ist zu Ende!

Jahwe aber antwortete ihm: Wer hat denn dem Menschen den Mund erschaffen? oder wer macht einen stumm oder taub oder sehend oder blind? Bin nicht ich es, Jahwe?

Sie sprachen: Der Gott der Hebräer ist uns begegnet; laß uns also drei Tagereisen weit in die Steppe ziehen, um Jahwe, unserem Gott, Opfer zu bringen; sonst sucht er uns heim mit Pest oder Schwert.

Ihr sollt es nicht roh oder in Wasser gesotten verzehren, sondern am Feuer gebraten, und zwar so, daß der Kopf noch mit den Beinen und den inneren Teilen zusammenhängt.

Ein Beisaß oder Lohnarbeiter darf es nicht mitessen.

Da sprach Jahwe zu Mose: Wohlan! ich will euch Brot vom Himmel fallen lassen wie Regen; so sollen dann die Leute hingehen und jeden Tag ihren täglichen Bedarf einsammeln. Damit will ich sie prüfen, ob sie nach meinen Lehren wandeln wollen oder nicht.

Und er benannte die Stätte Massa und Meriba, weil die Israeliten gehadert und Jahwe versucht hatten, indem sie fragten: Ist Jahwe unter uns oder nicht?

Dem Volk aber sollst du ringsum eine Grenze ziehen, indem du gebietest: Hütet euch davor, den Berg hinanzusteigen oder seinem Fuße zu nahe zu kommen; wer irgend dem Berge zu nahe kommt, der soll getötet werden!

Keines Hand darf ihn berühren; denn ein solcher soll gesteinigt oder erschossen werden, sowohl Mensch als Vieh, und das Leben lassen müssen. Wenn das Widderhorn geblasen wird, sollen sie den Berg hinansteigen.

Du sollst dir keinen Götzen verfertigen, noch irgend ein Abbild von etwas, was droben im Himmel oder unten auf der Erde oder im Wasser unter der Erde ist.

Aber der siebente Tag ist ein Jahwe, deinem Gotte, geweihter Sabbat; da sollst du gar kein Geschäft verrichten, weder du selbst, noch dein Sohn oder deine Tochter, dein Sklave noch deine Sklavin, noch dein Hausvieh, noch der Fremde, der sich in deinen Ortschaften aufhält.

Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Knaben oder Mädchen geboren hat, so soll das Weib nebst ihren Kindern ihrem Herrn gehören, und er soll allein entlassen werden.

so soll ihn sein Herr vor Gott führen und ihn an die Thüre oder den Thürpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriemen durchbohren; so soll er dann für immer sein Sklave sein.

Wer einen Israeliten raubt, mag er ihn nun verkaufen, oder mag er noch bei ihm vorgefunden werden -, der soll mit dem Tode bestraft werden.

Wenn ein paar Männer einen Streit haben, und einer den andern mit einem Stein oder mit einem Karst schlägt, so daß er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird,

Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stocke schlägt, so daß er ihm unter der Hand stirbt, so soll er bestraft werden.

Wenn er dagegen noch einen oder zwei Tage leben bleibt, so soll er nicht bestraft werden; denn er ist ja sein um Geld erkauftes Eigentum.

Wenn jemand seinem Sklaven oder seiner Sklavin ins Auge schlägt so daß dasselbe unbrauchbar wird, so soll er ihn zur Entschädigung für das Auge freilassen.

Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.

Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen.

Wenn aber das Rind schon längst stößig gewesen ist, und man dies seinem Besitzer vorgehalten, und er es trotzdem nicht sorgfältig gehütet hat, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau totstößt, gesteinigt, aber auch sein Besitzer mit dem Tode bestraft werden.

Wenn ein Knabe oder ein Mädchen gestoßen wird, so soll nach demselben Rechte mit ihm verfahren werden.

Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, so sollen dem Eigentümer derselben dreißig Sekel Silber bezahlt, das Rind aber gesteinigt werden.

Wenn jemand eine Cisterne offen läßt oder wenn jemand eine Cisterne gräbt, ohne sie zuzudecken, und ein Rind oder ein Esel hineinfällt,

Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Stück Rinder für ein Rind und vier Stück Schafe für ein Schaf als Buße entrichten;

Wenn das gestohlene, sei es nun ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, lebendig bei ihm vorgefunden wird, so soll er je noch ein zweites Tier als Buße entrichten.

Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden, sein Vieh aber frei laufen läßt, und dasselbe auf einem fremden Acker etwas frißt, so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten; wenn es aber den ganzen Acker abweidet, soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten.

Wenn Feuer auskommt und das Gestrüpp ergreift, hernach aber ein Getreidehaufen oder das in Halmen stehende Korn oder überhaupt Ackerfrüchte verbrennen, so muß der, welcher den Brand verursacht hat, vollen Ersatz leisten.

Wenn einer dem andern Geld oder Kostbarkeiten zum Aufbewahren übergeben hat, und dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen wird, so muß der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, das Doppelte als Ersatz entrichten.

Bei irgend einem Eigentumsverbrechen, mag es sich nun um ein Rind handeln oder um einen Esel, ein Schaf, ein Obergewand oder überhaupt etwas abhanden Gekommenes, von dem einer behauptet: das ist es! soll die Angelegenheit beider vor Gott gebracht werden, und wenn ihn Gott für schuldig erklärt, soll er dem anderen als Ersatz das Doppelte entrichten.

Wenn einer dem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf, überhaupt irgend ein Stück Vieh zum Hüten übergiebt, und dieses umkommt oder Schaden nimmt oder weggeschleppt wird, ohne daß es jemand sieht,

Wenn einer von dem anderen ein Stück Vieh entleiht, und dasselbe Schaden nimmt oder umkommt, ohne daß sein Besitzer zugegen gewesen ist, so muß es jener ersetzen.

Wenn du einen deinem Feinde gehörenden Ochsen oder Esel findest, der sich verirrt hat, so sollst du ihm denselben zurückbringen.

Halte dich fern von einer Sache, bei der Lüge im Spiel ist, und hilf nicht einen Unschuldigen oder der eine gerechte Sache hat, verurteilen; denn ich spreche keinen frei, der schuldig ist.

Und wenn von dem Fleische des Einsetzungsopfers oder von dem Brote etwas übrig bleibt bis zum Morgen, so sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen: es darf nicht gegessen werden, denn es ist heilig.

Fremdes Räucherwerk, Brandopfer oder Speisopfer dürft ihr nicht auf ihm darbringen; auch Trankopfer dürft ihr nicht auf ihn ausgießen.

Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

Da ließ Mose im Lager den Befehl verbreiten: Niemand, es sei Mann oder Weib, soll fortan noch etwas anfertigen als Beisteuer für das Heiligtum! So wurde dem Volke gewehrt, Gaben zu bringen.

so oft sie ins Offenbarungszelt hineingingen oder an den Altar herantraten, wuschen sie sich, wie Jahwe Mose befohlen hatte.

Rede mit den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand unter euch Jahwe eine Opfergabe bringen will, so soll die Opfergabe, die ihr bringt, vom Vieh - von den Rindern oder dem Kleinvieh - genommen sein.

Ist aber die Opfergabe, die er als Brandopfer bringen will, dem Kleinvieh - den Lämmern oder den Ziegen - entnommen, so muß es ein männliches, fehlloses Tier sein, welches er darbringt.

Soll aber die Opfergabe, die er Jahwe bringen will, in einem Geflügel-Brandopfer bestehen, so müssen es Turteltauben oder junge Tauben sein, die er als Opfergabe darbringt.

Kein Speisopfer, das ihr Jahwe darbringen wollt, darf aus gesäuertem bereitet werden; denn ihr dürft keinerlei Sauerteig oder Honig in Rauch aufgehn lassen als Feueropfer für Jahwe.

Willst du aber Jahwe ein Speisopfer von Erstlingsfrüchten darbringen, so mußt du am Feuer geröstete Ähren oder zerriebene Körner von der frischen Frucht als dein Frühfrucht-Speisopfer darbringen.

Ist aber seine Opfergabe ein Heilsopfer, und er will sie von den Rindern darbringen, so muß es ein fehlloses männliches oder weibliches Tier sein, welches er vor Jahwe bringt.

Ist aber die Opfergabe, die er zu einem Heilsopfer für Jahwe bestimmt hat, dem Kleinvieh entnommen, so soll es ein fehlloses männliches oder weibliches Tier sein, welches er darbringt.

Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen: unter keinen Umständen dürft ihr Fett oder Blut genießen!

Wenn sich jemand vergeht, indem er eine laut ausgesprochene Verwünschung anhört und könnte Zeuge sein, mag er nun den Thäter gesehen oder sonst in Erfahrung gebracht haben, hat aber keine Anzeige gemacht und so Schuld auf sich geladen, -

oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es nun das Aas eines unreinen wilden Tiers oder das Aas eines unreinen Haustiers; oder das Aas eines unreinen Gewürms, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, -

oder wenn er mit der Unreinigkeit an einem Menschen in Berührung kommt, mit irgend welcher Unreinigkeit, infolge derer einer unrein sein kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, -

oder wenn jemand Ieichtfertigerweise schwört, daß er irgend etwas thun wolle, worauf man etwa leichtfertigerweise einen Schwur setzt, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät,

Sodann soll er Jahwe als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein Stück Kleinvieh, und zwar ein Weibchen, es sei ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer bringen, und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen.

Wenn er aber zur Beschaffung eines Schafs zu arm ist, so soll er Jahwe als Buße für sein Vergehen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.

Wenn er aber zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier junger Tauben zu arm ist, so soll er als Opfergabe für sein Vergehen ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer bringen, doch ohne Öl darauf zu schütten oder Weihrauch darauf zu thun, denn es ist ein Sündopfer.

Wenn sich jemand vergeht und sich einer Veruntreuung gegen Jahwe schuldig macht, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder seinen Nächsten übervorteilt

oder Verlorenes, das er gefunden hat, ableugnet oder indem er einen falschen Eid schwört wegen irgend einer Handlung, durch die sich einer vergehen kann, -

wenn er sich so vergeht und in Schuld gerät, so soll er dasjenige, was er geraubt oder erpreßt hat, oder was ihm anvertraut worden war, oder das Verlorene, das er gefunden,

oder dasjenige, um dessentwillen er betrüglich geschworen hat - was es auch sein mag - zurückerstatten; und zwar soll er es nach seinem vollen Wert ersetzen und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Dem soll er es geben, dem es zukommt, an dem Tage, wo er seine Buße entrichtet.

Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde oder ist es eine freiwillige Leistung, so soll es an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer dargebracht wird; doch mag, was davon übrig geblieben ist, am folgenden Tage gegessen werden.

Und wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es nun mit der Unreinigkeit an einem Menschen oder mit einem unreinen Vieh oder irgend einem unreinen Greuel, und ißt von dem Fleische des Jahwe dargebrachten Heilsopfers, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Ihr dürft keinerlei Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen.

Und alles, worauf eines von ihnen im Tode fällt, wird unrein: So jedes hölzerne Gefäß oder Gewand oder Fell oder Sacktuch - alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen. Sie sind ins Wasser zu stecken und bleiben unrein bis zum Abend; dann sind sie wieder rein.

Und alles, worauf eines ihrer Äser fällt, wird unrein: ein Backtopf oder Kochherd muß eingerissen werden. Unrein sind sie und sollen euch als unrein gelten.

Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung um ist - mag es sich nun um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, so soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen.

Der soll sie vor Jahwe darbringen und ihr Sühne verschaffen, so wird sie rein werden von ihrem Blutflusse. Das sind die Bestimmungen in betreff der Kindbetterinnen, mag es sich nun um einen Knaben oder um ein Mädchen handeln.

Wenn sie aber zur Beschaffung eines Schafes zu arm ist, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer, und der Priester schaffe ihr Sühne, so wird sie rein werden.

Wenn sich auf der Haut jemandes ein Grind oder Ausschlag oder heller Fleck zeigt, und sich so eine aussätzige Stelle bildet, so ist er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, der Priester, zu bringen.

dann aber an der Stelle des Geschwürs ein weißer Grind entsteht oder ein weiß-rötlicher Fleck, so zeige er sich dem Priester.

Oder wenn sich an der Haut jemandes eine Brandwunde befindet, und das in der Brandwunde wachsende Fleisch sich als ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck erzeigt,

Wenn bei einem Mann oder Weib am Kopf oder am Bart ein Mal entsteht,

und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tiefer liegend erscheint, als die Haut, und daß sich dünne, goldgelbe Haare daran befinden, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist der bösartige Grind - der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

Wenn sich bei einem Mann oder Weib auf der Haut helle Flecken, weiße helle Flecken zeigen,

Wenn sich aber an der Hinterglatze oder an der Vorderglatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es Aussatz, der an seiner Hinter- oder Vorderglatze ausbricht.

Wenn ihn nun der Priester besieht und findet einen weiß-rötlichen Grind auf seiner Hinter- oder Vorderglatze, der aussieht, wie Aussatz auf der bloßen Haut -

Wenn sich aber an einem Kleid eine aussätzige Stelle zeigt - sei es nun an einem wollenen oder linnenen Kleid -,

oder an einem linnenen oder wollenen Gewebe oder Gewirke oder an Leder oder an irgend etwas aus Leder Gefertigtem,

und es ist die betroffene Stelle an dem Kleid oder dem Leder oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder an irgend welchem ledernen Gegenstande grünlich oder rötlich, so liegt ein Fall von Aussatz vor, und man zeige es dem Priester.

Wenn er dann am siebenten Tage wahrnimmt, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder dem Leder - an irgend etwas, wozu das Leder verarbeitet zu werden pflegt, - weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz. Derartiges ist unrein,

und man soll das Kleid oder das in Wolle oder Linnen Gewebte oder Gewirkte oder jederlei ledernen Gegenstand, an dem sich der Ausschlag zeigt, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz, verbrannt muß es werden.

Wenn es aber der Priester besieht und findet, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe ober dem Gewirke über irgend welchem ledernen Gegenstande nicht um sich gegriffen hat,

Wenn es dann der Priester, nachdem die betroffene Stelle ausgewaschen worden war, besichtigt und findet, daß sich das Aussehen der betroffenen Stelle nicht verändert hat, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, so ist es unrein; man muß es verbrennen - es ist eine Einfressung, sei es nun an seiner Hinter- oder an seiner Vorderseite.

Wenn aber der Priester bei der Besichtigung findet, daß die betroffene Stelle, nachdem man sie ausgewaschen hat, verblaßt ist, so soll man sie aus dem Kleid oder Leder oder Gewebe oder Gewirke herausreißen.

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