Parallel Verses
German: Modernized
So gehorche nun ihrer Stimme. Doch bezeuge ihnen und verkündige ihnen das Recht des Königs, der über sie herrschen wird.
German: Luther (1912)
So gehorche nun ihrer Stimme. Doch bezeuge ihnen und verkündige ihnen das Recht des Königs, der über sie herrschen wird. {~}
German: Textbibel (1899)
Nun denn, gieb ihrer Forderung Gehör! Nur verwarne sie zugleich ernstlich und thue ihnen die Gerechtsame des Königs, der über sie herrschen soll, kund!
New American Standard Bible
"Now then, listen to their voice; however, you shall solemnly warn them and tell them of the procedure of the king who will reign over them."
Querverweise
1 Samuel 8:11-18
Das wird des Königs Recht sein, der über euch herrschen wird: Eure Söhne wird er nehmen zu seinem Wagen und Reitern, die vor seinem Wagen her traben,
1 Samuel 10:25
Samuel aber sagte dem Volk alle Rechte des Königreichs und schrieb's in ein Buch und legte es vor den HERRN. Und Samuel ließ alles Volk gehen, einen jeglichen in sein Haus.
Hesekiel 3:18
Wenn ich dem Gottlosen sage: Du mußt des Todes sterben, und du warnest ihn nicht und sagst es ihm nicht, damit sich der Gottlose vor seinem gottlosen Wesen hüte, auf daß er lebendig bleibe, so wird der Gottlose um seiner Sünde willen sterben, aber sein Blut will ich von deiner Hand fordern.
1 Samuel 2:13
noch nach dem Recht der Priester an das Volk. Wenn jemand etwas opfern wollte, so kam des Priesters Knabe, weil das Fleisch kochte, und hatte eine Kreuel mit drei Zacken in seiner Hand;
1 Samuel 14:52
Es war aber ein harter Streit wider die Philister, solange Saul lebte. Und wo Saul sah einen starken und rüstigen Mann, den nahm er zu sich.
Hesekiel 45:7-8
Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten zwischen dem Platz der Priester und zwischen dem Platz der Stadt, gegen Abend und gegen Morgen; und sollen beide gegen Morgen und gegen Abend gleich lang sein.
Hesekiel 46:18
Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil, noch sie aus ihren eigenen Gütern stoßen, sondern soll sein eigen Gut auf seine Kinder erben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreuet werde.