2 Mose 12:10

Und sollt nichts davon übriglassen bis morgen; wo aber etwas übrigbleibt bis morgen, sollt ihr's mit Feuer verbrennen.

2 Mose 23:18

Du sollst das Blut meines Opfers nicht neben dem Sauerteig opfern, und das Fett von meinem Fest soll nicht bleiben bis auf morgen.

2 Mose 34:25

Du sollst das Blut meines Opfers nicht opfern neben gesäuertem Brot, und das Opfer des Osterfestes soll nicht über Nacht bleiben bis an den Morgen.

2 Mose 29:34

Wo aber etwas übrigbleibt von dem Fleisch der Füllung und von dem Brot bis an den Morgen, das sollst du mit Feuer verbrennen und nicht essen lassen; denn es ist heilig.

3 Mose 22:30

so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR.

3 Mose 7:15-17

Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen.

5 Mose 16:4-5

Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen.

Schatzkammer des Schriftwissens wurde nicht hinzugefügt

Lutherbibel 1912