2 Mose 20:10
Aber der siebente Tag ist ein Jahwe, deinem Gotte, geweihter Sabbat; da sollst du gar kein Geschäft verrichten, weder du selbst, noch dein Sohn oder deine Tochter, dein Sklave noch deine Sklavin, noch dein Hausvieh, noch der Fremde, der sich in deinen Ortschaften aufhält.
4 Mose 15:32-36
Während die Israeliten in der Steppe waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbattage Holz laß.
2 Mose 16:27-28
Am siebenten Tage jedoch gingen etliche Leute hinaus, um einzusammeln; aber sie fanden nichts.
2 Mose 34:21
Sechs Tage hindurch magst du arbeiten, aber am siebenten Tage sollst du ruhen; selbst während der Zeit des Pflügens und Erntens sollst du ruhen.
5 Mose 5:14-15
aber der siebente Tag ist ein Jahwe, deinem Gotte, geweihter Sabbat, da sollst du keinerlei Geschäft verrichten, weder du selbst, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Sklave, noch deine Sklavin, noch dein Ochse, noch dein Esel, noch eines deiner Lasttiere, noch der Fremde, der sich in deinen Ortschaften aufhält, damit dein Sklave und deine Sklavin ruhen können, wie du.
1 Mose 2:2-3
Und Gott vollendete am siebenten Tage sein Werk, das er gemacht hatte, und ruhte am siebenten Tage von all seinem Werk, das er gemacht hatte.
2 Mose 23:9-12
Einen Fremdling sollst du nicht hart behandeln; ihr wißt ja, wie es dem Fremden zu Mute ist, weil ihr selbst Fremdlinge gewesen seid in Ägypten.
2 Mose 31:13
Du aber befiehl den Israeliten Folgendes: Beobachtet nur ja meine Ruhetage! Denn er ist ein Zeichen zwischen mir und euch von Geschlecht zu Geschlecht, damit man erkenne, daß ich, Jahwe, es bin, der euch heiligt.
5 Mose 16:11-12
und sollst vor Jahwe, deinem Gotte, fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, der Levit, der sich an deinem Wohnort aufhält, und der Fremdling, die Waise und die Witwe, die unter dir wohnen, an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.
5 Mose 24:14-22
Einen armen und bedürftigen Tagelöhner sollst du nicht bedrücken, mag er nun zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremdlingen gehören, die sich in deinem Land in deinen Ortschaften bei dir aufhalten.
Nehemia 10:31
ferner, daß wir, wenn die Bewohner des Landes am Sabbat Marktwaren und allerlei Getreide zum Verkauf herbeibrächten, es ihnen am Sabbat oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten. Und im siebenten Jahre wollen wir das Land brach liegen lassen und auf jegliches Handdarlehen verzichten.
Nehemia 13:15-21
Zu jener Zeit sah ich in Juda welche, die am Sabbat die Keltern traten und Getreidehaufen einbrachten, und andere, die Esel beluden, und zwar auch mit Wein, Trauben, Feigen und allerlei sonstiger Ware, und sie am Sabbattage hineinbrachten nach Jerusalem. Und ich verwarnte sie, wenn sie Lebensmittel verkauften.
Lukas 23:56
Nachdem sie aber zurückgekehrt waren, richteten sie Gewürze und Salben; und den Sabbat brachten sie in der Stille zu nach dem Gebot.
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