2 Mose 21:29
Wenn aber das Rind schon längst stößig gewesen ist, und man dies seinem Besitzer vorgehalten, und er es trotzdem nicht sorgfältig gehütet hat, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau totstößt, gesteinigt, aber auch sein Besitzer mit dem Tode bestraft werden.
5 Mose 21:1-9
Wenn in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Besitztume verleiht, ein Erschlagener auf dem Felde liegen gefunden wird, ohne daß man weiß, wer ihn erschlagen hat,
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