2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
2 So du einen ebräischen Knecht kaufest, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ledig ausgehen.
2 Wenn du einen Sklaven hebräischen Stammes kaufst, so soll er sechs Jahre lang Sklavendienste verrichten; im siebenten Jahr aber soll er unentgeltlich freigelassen werden.
2 “If you buy a Hebrew slave, he shall serve for six years; but on the seventh he shall go out as a free man without payment.
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
3 Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
3 Wenn er allein eingetreten ist, so soll er auch allein entlassen werden; wenn er ein Weib gehabt hat, so soll auch sein Weib mit ihm zugleich entlassen werden.
3 If he comes alone, he shall go out alone; if he is the husband of a wife, then his wife shall go out with him.
4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen.
4 Hat ihm aber sein HERR ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines HERRN sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.
4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Knaben oder Mädchen geboren hat, so soll das Weib nebst ihren Kindern ihrem Herrn gehören, und er soll allein entlassen werden.
4 If his master gives him a wife, and she bears him sons or daughters, the wife and her children shall belong to her master, and he shall go out alone.
5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, {~}
5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen HERRN lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,
5 Wenn jedoch der Sklave erklären sollte: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb und mag nicht frei werden,
5 But if the slave plainly says, ‘I love my master, my wife and my children; I will not go out as a free man,’
6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.
6 So bringe ihn sein HERR vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig.
6 so soll ihn sein Herr vor Gott führen und ihn an die Thüre oder den Thürpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriemen durchbohren; so soll er dann für immer sein Sklave sein.
6 then his master shall bring him to God, then he shall bring him to the door or the doorpost. And his master shall pierce his ear with an awl; and he shall serve him permanently.
7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. {~}
7 Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.
7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so darf sie nicht entlassen werden, wie die Sklaven.
7 “If a man sells his daughter as a female slave, she is not to go free as the male slaves do.
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat.
8 Gefällt sie aber ihrem HERRN nicht und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremd Volk sie zu verkaufen, hat er nicht Macht, weil er sie verschmähet hat.
8 Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hat, mißfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber an volksfremde Leute darf er sie nicht verkaufen, wenn er ihr sein Wort nicht hält.
8 If she is displeasing in the eyes of her master who designated her for himself, then he shall let her be redeemed. He does not have authority to sell her to a foreign people because of his unfairness to her.
9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.
9 Vertrauet er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.
9 Wenn er sie für seinen Sohn bestimmt, so soll er sie wie seine eigene Tochter behandeln.
9 If he designates her for his son, he shall deal with her according to the custom of daughters.
10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.
10 Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.
10 Wenn er sich eine andere nimmt, darf er jener nichts von dem abbrechen, was sie an Fleischnahrung, Kleidung und Beiwohnung zu beanspruchen hat.
10 If he takes to himself another woman, he may not reduce her food, her clothing, or her conjugal rights.
11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
11 Wenn er ihr diese drei Dinge nicht leistet, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei werden.
11 If he will not do these three things for her, then she shall go out for nothing, without payment of money.
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
12 Wer einen anderen schlägt, so daß er stirbt, der soll mit dem Tode bestraft werden.
12 “He who strikes a man so that he dies shall surely be put to death.
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellet sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll
13 Wenn er es aber nicht vorsätzlich gethan, sondern Gott es durch ihn so gefügt hat, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er flüchten kann.
13 But if he did not lie in wait for him, but God let him fall into his hand, then I will appoint you a place to which he may flee.
14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.
14 Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.
14 Wenn aber einer gegen den anderen eine offenbare Frevelthat begeht, indem er ihn auf hinterlistige Weise totschlägt, so sollst du ihn sogar von meinem Altare wegholen, damit er hingerichtet werde.
14 If, however, a man acts presumptuously toward his neighbor, so as to kill him craftily, you are to take him even from My altar, that he may die.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt und verkaufet, daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Israeliten raubt, mag er ihn nun verkaufen, oder mag er noch bei ihm vorgefunden werden -, der soll mit dem Tode bestraft werden.
16 “He who kidnaps a man, whether he sells him or he is found in his possession, shall surely be put to death.
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
17 Wer eine Verwünschung über seinen Vater oder seine Mutter ausspricht, soll mit dem Tode bestraft werden.
17 “He who curses his father or his mother shall surely be put to death.
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
18 Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
18 Wenn ein paar Männer einen Streit haben, und einer den andern mit einem Stein oder mit einem Karst schlägt, so daß er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird,
18 “If men have a quarrel and one strikes the other with a stone or with his fist, and he does not die but remains in bed,
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. {~}
19 kommt er auf, daß er ausgehet an seinem Stabe so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, ohne daß er ihm bezahle, was er versäumet hat, und das Arztgeld gebe.
19 so soll, wenn der Geschlagene wieder aufkommt und auf seinen Stock gestützt im Freien herumgehen kann, der Thäter frei ausgehen; bloß für die Zeit, wo er unthätig bleiben mußte, soll er ihn entschädigen und für seine Heilung Sorge tragen.
19 if he gets up and walks around outside on his staff, then he who struck him shall go unpunished; he shall only pay for his loss of time, and shall take care of him until he is completely healed.
20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
20 Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.
20 Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stocke schlägt, so daß er ihm unter der Hand stirbt, so soll er bestraft werden.
20 “If a man strikes his male or female slave with a rod and he dies at his hand, he shall be punished.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.
21 Bleibt er aber einen oder zween Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld.
21 Wenn er dagegen noch einen oder zwei Tage leben bleibt, so soll er nicht bestraft werden; denn er ist ja sein um Geld erkauftes Eigentum.
21 If, however, he survives a day or two, no vengeance shall be taken; for he is his property.
22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
22 Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen.
22 Wenn aber Leute einen Raufhandel haben und dabei ein schwangeres Weib stoßen, so daß eine Fehlgeburt erfolgt, ohne daß weiterer Schaden geschieht, so soll der Thäter eine Buße entrichten, wie sie ihm der Ehemann des Weibes auferlegt, und er soll sie bezahlen nach dem Ausspruch von Schiedsrichtern.
22 “If men struggle with each other and strike a woman with child so that she gives birth prematurely, yet there is no injury, he shall surely be fined as the woman’s husband may demand of him, and he shall pay as the judges decide.
26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge. {~}
26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
26 Wenn jemand seinem Sklaven oder seiner Sklavin ins Auge schlägt so daß dasselbe unbrauchbar wird, so soll er ihn zur Entschädigung für das Auge freilassen.
26 “If a man strikes the eye of his male or female slave, and destroys it, he shall let him go free on account of his eye.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn. {~}
27 Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
27 Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.
27 And if he knocks out a tooth of his male or female slave, he shall let him go free on account of his tooth.
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.
28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen.
28 “If an ox gores a man or a woman to death, the ox shall surely be stoned and its flesh shall not be eaten; but the owner of the ox shall go unpunished.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
29 Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen Mann oder Weib, soll man den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben.
29 Wenn aber das Rind schon längst stößig gewesen ist, und man dies seinem Besitzer vorgehalten, und er es trotzdem nicht sorgfältig gehütet hat, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau totstößt, gesteinigt, aber auch sein Besitzer mit dem Tode bestraft werden.
29 If, however, an ox was previously in the habit of goring and its owner has been warned, yet he does not confine it and it kills a man or a woman, the ox shall be stoned and its owner also shall be put to death.
30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.
30 Wird man aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.
30 Wenn ihm ein Lösegeld auferlegt wird, soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.
30 If a ransom is demanded of him, then he shall give for the redemption of his life whatever is demanded of him.
31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. {~}
31 Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.
31 Wenn ein Knabe oder ein Mädchen gestoßen wird, so soll nach demselben Rechte mit ihm verfahren werden.
31 Whether it gores a son or a daughter, it shall be done to him according to the same rule.
32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
32 Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.
32 Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, so sollen dem Eigentümer derselben dreißig Sekel Silber bezahlt, das Rind aber gesteinigt werden.
32 If the ox gores a male or female slave, the owner shall give his or her master thirty shekels of silver, and the ox shall be stoned.
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein, {~}
33 so jemand eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,
33 Wenn jemand eine Cisterne offen läßt oder wenn jemand eine Cisterne gräbt, ohne sie zuzudecken, und ein Rind oder ein Esel hineinfällt,
33 “If a man opens a pit, or digs a pit and does not cover it over, and an ox or a donkey falls into it,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. {~}
34 so soll's der HERR der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein.
34 so soll der Besitzer der Cisterne den Besitzer desselben mit Geld entschädigen; das tote Tier aber soll ihm selbst gehören.
34 the owner of the pit shall make restitution; he shall give money to its owner, and the dead animal shall become his.
35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
35 Wenn jemandes Rind das Rind eines andern totstößt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und den Erlös dafür unter sich teilen; auch das tote sollen sie unter sich teilen.
35 “If one man’s ox hurts another’s so that it dies, then they shall sell the live ox and divide its price equally; and also they shall divide the dead ox.
36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.
36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse stößig vorhin gewesen ist, und sein HERR hat ihn nicht verwahret, so soll er einen Ochsen um den andern vergelten und das Aas haben.
36 Wenn es aber bekannt war, daß das Rind schon längst stößig war, und sein Besitzer es nicht sorgfältig gehütet hat, soll er als Ersatz für jenes Rind ein Rind hergeben, das tote aber soll ihm zufallen.
36 Or if it is known that the ox was previously in the habit of goring, yet its owner has not confined it, he shall surely pay ox for ox, and the dead animal shall become his.