2 Mose 22:11

so soll ein Eid bei Jahwe den Handel entscheiden, ob er sich etwa an dem Eigentume des anderen vergriffen hat; wenn der Besitzer diesen annimmt, braucht jener keinen Ersatz zu leisten.

Hebräer 6:16

Schwören ja Menschen bei dem höheren, und der Eid dient zur Bekräftigung über alle Widerrede hinaus.

2 Mose 22:8

Wenn jedoch der Dieb nicht ausfindig gemacht wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit entschieden werde, daß er sich am Eigentume des anderen nicht vergriffen habe.

2 Mose 23:1

Du sollst kein falsches Gerücht aussprengen. Biete dem, der eine ungerechte Sache hat, nicht die Hand, für ihn Zeugnis abzulegen und so das Recht zu verdrehen.

3 Mose 5:1

Wenn sich jemand vergeht, indem er eine laut ausgesprochene Verwünschung anhört und könnte Zeuge sein, mag er nun den Thäter gesehen oder sonst in Erfahrung gebracht haben, hat aber keine Anzeige gemacht und so Schuld auf sich geladen, -

3 Mose 6:3

oder Verlorenes, das er gefunden hat, ableugnet oder indem er einen falschen Eid schwört wegen irgend einer Handlung, durch die sich einer vergehen kann, -

1 Könige 2:42-43

da sandte der König hin, ließ Simei rufen und sprach zu ihm: Habe ich dich nicht bei Jahwe beschworen und dir beteuert: Sobald du von dannen gehst und dich irgendwohin begiebst, mußt du - das merke dir - sofort sterben? Und du antwortetest mir: Gut so, ich habe es gehört!

Sprüche 30:9

Ich möchte sonst, wenn ich zu satt würde, verleugnen und sagen: Wer ist Jahwe? Oder wenn ich zu arm würde, möchte ich stehlen und mich am Namen meines Gottes vergreifen.

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