2 Mose 22:14

22:13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. {~}

2 Mose 21:34

so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. {~}

2 Mose 22:11

22:10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.

3 Mose 24:18

Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.

5 Mose 15:2

Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.

5 Mose 23:19-20

23:20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.

Nehemia 5:4

Etliche aber sprachen: Wir habe Geld entlehnt zum Schoß für den König auf unsre Äcker und Weinberge;

Psalmen 37:21

Der Gottlose borgt und bezahlt nicht; der Gerechte aber ist barmherzig und gibt.

Matthäus 5:42

Gib dem, der dich bittet, und wende dich nicht von dem, der dir abborgen will.

Lukas 6:35

Vielmehr liebet eure Feinde; tut wohl und leihet, daß ihr nichts dafür hoffet, so wird euer Lohn groß sein, und ihr werdet Kinder des Allerhöchsten sein; denn er ist gütig über die Undankbaren und Bösen.

Treasury of Scripture Knowledge did not add

Lutherbibel 1912