2 Mose 22:14
Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein HERR nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
2 Mose 21:34
so soll's der HERR der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein.
2 Mose 22:11
so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Guts HERR soll's annehmen, daß jener nicht bezahlen müsse.
3 Mose 24:18
Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.
5 Mose 15:2
Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HERRN.
5 Mose 23:19-20
Du sollst an deinem Bruder nicht wuchern, weder mit Geld, noch mit Speise, noch mit allem, damit man wuchern kann.
Nehemia 5:4
Etliche aber sprachen: Laßt uns Geld entlehnen auf Zinsen dem Könige auf unsere Äcker und Weinberge.
Psalmen 37:21
Der Gottlose borget und bezahlet nicht; der Gerechte aber ist barmherzig und milde.
Matthäus 5:42
Gib dem, der dich bittet, und wende dich nicht von dem, der dir abborgen will.
Lukas 6:35
Doch aber liebet eure Feinde; tut wohl und leihet, daß ihr nichts dafür hoffet, so wird euer Lohn groß sein, und werdet Kinder des Allerhöchsten sein. Denn er ist gütig über die Undankbaren und Boshaftigen.
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