2 Mose 22:30

Ebenso sollst du es halten mit deinem Rind und deinem Schaf: sieben Tage hindurch soll es bei seiner Mutter bleiben; am achten Tage sollst du es mir darbringen.

3 Mose 22:27

wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage von seiner Mutter gesäugt werden; aber vom achten Tage ab und weiterhin wird es wohlgefällig aufgenommen werden, wenn es Jahwe als Feueropfer dargebracht wird.

5 Mose 15:19

Jedes männliche erstgeborne Stück, das dir unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du Jahwe, deinem Gotte, weihen; mit den erstgebornen deiner Rinder darfst du nicht arbeiten und die erstgebornen deiner Schafe darfst du nicht scheren.

2 Mose 13:12

so sollst du alles, was zuerst den Mutterschoß durchbricht, Jahwe weihen; jeder erste Wurf des Viehs, der dir zu teil wird: soweit es Männchen sind, sollen sie Jahwe gehören.

3 Mose 12:3

Am achten Tag aber ist seine Vorhaut zu beschneiden.

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