2 Mose 22:5

Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden, sein Vieh aber frei laufen läßt, und dasselbe auf einem fremden Acker etwas frißt, so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten; wenn es aber den ganzen Acker abweidet, soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten.

2 Mose 21:34

so soll der Besitzer der Cisterne den Besitzer desselben mit Geld entschädigen; das tote Tier aber soll ihm selbst gehören.

2 Mose 22:3

2a Wenn ihm aber die Sonne bereits geschienen hat, so erwächst für ihn Blutschuld. 2b er muß Ersatz leisten, und wenn er nicht hat, soll er als Entgelt für seinen Diebstahl als Sklave verkauft werden.

2 Mose 22:12

Wenn es ihm gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer ersetzen.

Hiob 20:18

Heraus giebt er das Erarbeitete, verschluckt es nicht, des eingetauschten Guts wird er nicht froh.

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