2 Mose 29:27

So sollst du die Webebrust, welche gewebt, und die Hebekeule, welche als Hebe weggenommen wurde von dem Einsetzungs-Widder Aarons und seiner Söhne, für etwas Geweihtes erklären;

3 Mose 10:15

Die Hebekeule und die Webebrust soll man neben den zu Feueropfern bestimmten Fettstücken bringen, damit sie als Webe vor Jahwe gewebt werden; dann sollen sie dir und deinen Kindern als eine für alle Zeiten feststehende Gebühr zufallen, wie Jahwe befohlen hat.

4 Mose 18:11

Und dies soll dir als Hebe von ihren übrigen Gaben zufallen, von allen Webeopfern der Israeliten: ich überweise sie dir und deinen Söhnen und Töchtern als eine allezeit fällige Gebühr; jeder, der rein ist in deiner Familie, darf es verzehren.

5 Mose 18:3

Und dies ist das Recht, das die Priester gegenüber dem Volke, gegenüber denen haben sollen, welche ein Opfer, sei es ein Rind oder ein Schaf, schlachten: Man hat davon dem Priester das Vorderbein, die beiden Kinnbacken und den Magen zu geben.

3 Mose 7:31-34

Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

3 Mose 7:37

Dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungs-Opfers und des Heilsopfers,

3 Mose 8:28-31

Hierauf nahm es ihnen Mose aus den Händen und ließ es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehn als ein Einsetzungs- Opfer lieblichen Geruchs, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.

3 Mose 9:21

Die Bruststücke aber und die rechte Keule webte Aaron als Webe vor Jahwe, wie Mose befohlen hatte.

4 Mose 6:20

Sodann webe es der Priester vor Jahwe als Webe, es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe, außer der Webebrust und der Webekeule. Darnach darf der Gottgeweihte Wein trinken.

4 Mose 18:18-19

Ihr Fleisch aber soll dir gehören; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören.

Hebräer 7:28

Denn das Gesetz stellt Menschen zu Hohenpriestern auf, die mit Schwachheit behaftet sind, das Wort des Eidschwurs aber, der nach dem Gesetze kam, einen für die Ewigkeit vollendeten Sohn.

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