3 Mose 24:21

Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.

3 Mose 24:17-18

Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.

2 Mose 21:33

So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein, {~}

Schatzkammer des Schriftwissens wurde nicht hinzugefügt

Lutherbibel 1912