3 Mose 25:13

In solchem Halljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen.

3 Mose 25:10

und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.

3 Mose 27:17-24

Weiht er sein Feld vom Halljahr ab, so soll es nach dem Schätzungswerte zu stehen kommen.

4 Mose 36:4

Wenn dann für die Israeliten das Halljahr kommt, so wird ihr Erbbesitz zu dem Erbbesitze des Stammes derer hinzugefügt werden, mit denen sie sich verheiraten; dem Erbbesitz unseres väterlichen Stammes aber wird ihr Erbbesitz entzogen werden.

Schatzkammer des Schriftwissens wurde nicht hinzugefügt

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