3 Mose 27:14
Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen.
3 Mose 25:29-31
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
3 Mose 27:21
sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.
4 Mose 18:14
Alles Gebannte in Israel soll dir gehören.
Psalmen 101:2-7
Ich will acht haben auf redlichen Wandel, - wann wirst du zu mir kommen? - will in Herzenseinfalt wandeln inmitten meines Hauses.
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