3 Mose 27:14

Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen.

3 Mose 25:29-31

Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.

3 Mose 27:21

sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.

4 Mose 18:14

Alles Gebannte in Israel soll dir gehören.

Psalmen 101:2-7

Ich will acht haben auf redlichen Wandel, - wann wirst du zu mir kommen? - will in Herzenseinfalt wandeln inmitten meines Hauses.

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