Parallel Verses

German: Textbibel (1899)

sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.

German: Modernized

sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HERRN heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein.

German: Luther (1912)

sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.

New American Standard Bible

and when it reverts in the jubilee, the field shall be holy to the LORD, like a field set apart; it shall be for the priest as his property.

Querverweise

Hesekiel 44:29

Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, das sollen sie verzehren, und alles, was in Israel dem Banne verfallen ist, soll ihnen gehören.

4 Mose 18:14

Alles Gebannte in Israel soll dir gehören.

3 Mose 25:10

und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.

3 Mose 25:28

Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.

3 Mose 25:31

Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.

3 Mose 27:28-29

Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.

5 Mose 13:17

Nichts von dem mit dem Banne Belegten darf an deiner Hand kleben bleiben, damit Jahwe von seinem heftigen Zorn ablasse und dir Erbarmen beweise, und damit er in seinem Erbarmen dich mehre, wie er deinen Vätern geschworen hat,

Josua 6:17

Die Stadt aber nebst allem, was darin ist, soll kraft des Bannes Jahwe geweiht sein; nur die Buhlerin Rahab nebst allen, die bei ihr im Hause sind, soll am Leben bleiben, weil sie die Boten, die wir absandten, versteckt hat.

Esra 10:8

Und wer irgend am dritten Tage nicht erscheinen würde, wie es der Beschluß der Obersten und der Vornehmen forderte, dessen gesamte Habe sollte dem Banne verfallen, und er selbst aus der Gemeinde der Weggeführten ausgeschlossen werden.

Lutherbibel 1912

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