3 Mose 27:3

so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, {~}

2 Mose 30:13

Es soll aber ein jeglicher, der in der Zahl ist, einen halben Silberling geben nach dem Lot des Heiligtums (ein Lot hat zwanzig Gera). Solcher halber Silberling soll das Hebopfer des HERRN sein.

3 Mose 27:25

Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.

4 Mose 18:16

Sie sollen's aber lösen, wenn's einen Monat alt ist; und sollst es zu lösen geben um Geld, um fünf Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, das hat zwanzig Gera.

3 Mose 5:15

Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer.

3 Mose 6:6

5:25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist.

3 Mose 27:14

Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.

4 Mose 3:47

sollst du je fünf Silberlinge nehmen von Haupt zu Haupt nach dem Lot des Heiligtums (zwanzig Gera hat ein Lot) {~}

2 Könige 12:4

Und Joas sprach zu den Priestern: Alles Geld, das geheiligt wird, daß es in das Haus des HERRN gebracht werde, das gang und gäbe ist, das Geld, das jedermann gibt in der Schätzung seiner Seele, und alles Geld, das jedermann von freiem Herzen opfert, daß es in des HERRN Haus gebracht werde,

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Lutherbibel 1912