3 Mose 7:32
Auch die rechte Keule sollt ihr von euren Heilsopfern dem Priester als Hebe geben.
3 Mose 7:34
Denn die Webe-Brust und die Hebe-Keule nehme ich von den Heilsopfern der Israeliten in Anspruch und gebe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen als eine Gebühr, die allezeit von den Israeliten zu entrichten ist.
3 Mose 9:21
Die Bruststücke aber und die rechte Keule webte Aaron als Webe vor Jahwe, wie Mose befohlen hatte.
4 Mose 6:20
Sodann webe es der Priester vor Jahwe als Webe, es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe, außer der Webebrust und der Webekeule. Darnach darf der Gottgeweihte Wein trinken.
3 Mose 8:25-26
Sodann nahm er das Fett, den Fettschwanz samt all' dem Fett an den Eingeweiden, das Anhängsel an der Leber und die beiden Nieren samt ihrem Fette, sowie die rechte Keule.
3 Mose 10:14
Die Webebrust aber und die Hebekeule sollst du neben deinen Söhnen und Töchtern an reiner Stätte essen, denn sie sind verliehen als die Gebühr, die dir und deinen Kindern von den Heilsopfern der Israeliten zufällt.
4 Mose 18:18-19
Ihr Fleisch aber soll dir gehören; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören.
5 Mose 18:3
Und dies ist das Recht, das die Priester gegenüber dem Volke, gegenüber denen haben sollen, welche ein Opfer, sei es ein Rind oder ein Schaf, schlachten: Man hat davon dem Priester das Vorderbein, die beiden Kinnbacken und den Magen zu geben.
1 Korinther 9:13-14
Wisset ihr nicht, daß die, welche den Gottesdienst besorgen, auch vom Tempel essen? daß die welche des Altars warten, auch ihren Teil von demselben bekommen?
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