4 Mose 15:13
Jeder Landeseingeborne hat nach diesen Bestimmungen zu verfahren, wenn er Jahwe ein Feueropfer lieblichen Geruchs darbringt.
Schatzkammer des Schriftwissens wurde nicht hinzugefügt
Jeder Landeseingeborne hat nach diesen Bestimmungen zu verfahren, wenn er Jahwe ein Feueropfer lieblichen Geruchs darbringt.
Schatzkammer des Schriftwissens wurde nicht hinzugefügt