4 Mose 35:12
Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeine vor Gericht gestanden sei.
5 Mose 19:6
auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihm seine Seele, so doch kein Urteil des Todes an ihm ist, weil er keinen Haß vorhin zu ihm getragen hat.
Josua 20:3-6
dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien vor dem Bluträcher.
4 Mose 35:19
Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wie er geschlagen hat, soll man ihn wieder töten.
4 Mose 35:24-27
so soll die Gemeine richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts in diesem Gericht.
5 Mose 19:11-12
Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihm seine Seele tot und fleucht in dieser Städte eine,
Josua 20:9
Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohneten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeine gestanden sei.
2 Samuel 14:7
Und siehe, nun stehet auf die ganze Freundschaft wider deine Magd und sagen: Gib her den, der seinen Bruder erschlagen hat, daß wir ihn töten für die Seele seines Bruders, den er erwürget hat, und auch den Erben vertilgen; und wollen meinen Funken auslöschen, der noch übrig ist, daß meinem Manne kein Name und nichts übrig bleibe auf Erden.
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