4 Mose 35:19

Und zwar soll der Bluträcher den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.

4 Mose 35:21

oder wenn er ihn aus Feindschaft auch nur mit der Hand geschlagen hat, so daß er starb, so soll der, welcher geschlagen hat, mit dem Tode bestraft werden. Er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.

5 Mose 19:6

damit nicht der Bluträcher, wenn er erhitzten Gemütes ist, dem Totschläger nachsetze und ihn, weil der Weg weit ist, einhole und totschlage, obschon er keineswegs des Todes schuldig ist, da er ihm nicht von früher her feind war.

5 Mose 19:12

so sollen die Vorgesetzten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und an den Bluträcher ausliefern, daß er sterbe.

Josua 20:3

daß ein Totschläger - wer unvorsätzlich, unversehens, einen Menschen getötet hat - sich dorthin flüchten soll, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.

Josua 20:5

Und wenn ihm der Bluträcher nachsetzt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er seinen Nächsten unwissentlich getötet hat, ohne, daß er ihm von früher her feind war.

4 Mose 35:12

Und zwar sollen euch diese Städte als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, bis er zum behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat.

4 Mose 35:24

so soll die Gemeinde nach obigen Rechtssatzungen schiedsrichterlich zwischen dem Schläger und dem Bluträcher entscheiden.

4 Mose 35:27

und der Bluträcher ihn außerhalb des Bereichs der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, antreffen, und sollte dann der Bluträcher den Totschläger töten, so hat er keine Blutschuld.

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