4 Mose 35:30
Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht antworten über eine Seele zum Tode.
5 Mose 19:15
Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend einer Missetat oder Sünde, es sei, welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Munde zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
Matthäus 18:16
Höret er dich nicht, so nimm noch einen oder zwei zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Mund.
2 Korinther 13:1
Komme ich zum drittenmal zu euch, so soll in zweier oder dreier Zeugen Munde bestehen allerlei Sache.
Hebräer 10:28
Wenn jemand das Gesetz Mose's bricht, der muß sterben ohne Barmherzigkeit durch zween oder drei Zeugen.
Johannes 8:17-18
Auch stehet in eurem Gesetze geschrieben, daß zweier Menschen Zeugnis wahr sei.
1 Timotheus 5:19
Wider einen Ältesten nimm keine Klage auf außer zweien oder dreien Zeugen.
4 Mose 35:16
Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
5 Mose 17:6-7
Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen Mund soll er nicht sterben.
Johannes 7:51
Richtet unser Gesetz auch einen Menschen, ehe man ihn verhöret und erkennet, was er tut?
Offenbarung 11:3
Und ich will meine zween Zeugen geben, und sie sollen weissagen tausend zweihundertundsechzig Tage, angetan mit Säcken.
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