4 Mose 6:21

Das sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten, der ein Gelübde thut, - was er zufolge seiner Weihe Jahwe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er außerdem noch zu leisten vermag. Wie das Gelübde fordert, das er abgelegt hat, soll er verfahren, nach den für seine Weihe geltenden Bestimmungen.

4 Mose 5:29

Das sind die Bestimmungen in betreff der Eifersuchtsklagen: wenn ein Weib sich vergeht und die Pflicht gegen ihren Mann verletzt und sich verunreinigt,

Esra 2:69

Je nach ihrem Vermögen gaben sie zum Schatze für den Tempeldienst, an Gold 61000 Drachmen und an Silber 5000 Minen, dazu hundert Priesterröcke.

Galater 6:6

Wer im Worte Unterricht erhält, der soll mit seinem Lehrer nach allen Seiten Gütergemeinschaft halten.

Hebräer 13:16

Vergesset nicht das Wohlthun und Mitteilen, denn an solchen Opfern hat Gott Wohlgefallen.

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