4 Mose 8:25

aber von dem fünfzigsten Jahr an sollen sie ledig sein vom Amt des Dienstes und sollen nicht mehr dienen,

4 Mose 4:23

von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, und ordne sie alle, die da zum Dienst tüchtig sind, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.

2 Timotheus 4:7

Ich habe einen guten Kampf gekämpft, ich habe den Lauf vollendet, ich habe Glauben gehalten;

Treasury of Scripture Knowledge did not add

Lutherbibel 1912