5 Mose 15:12
Wenn sich dir einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft, so soll er sechs Jahre dein Sklave sein, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei ausgehen lassen.
Jeremia 34:14
"Nach Verlauf von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen hebräischen Volksgenossen, der sich dir etwa verkauft haben sollte, freilassen; sechs Jahre soll er dein Sklave sein, dann sollst du ihn frei ausgehen lassen!" Eure Väter aber hörten nicht auf mich, noch neigten sie ihr Ohr mir zu.
3 Mose 25:39-41
Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst thun lassen.
2 Mose 21:2-6
Wenn du einen Sklaven hebräischen Stammes kaufst, so soll er sechs Jahre lang Sklavendienste verrichten; im siebenten Jahr aber soll er unentgeltlich freigelassen werden.
5 Mose 15:1
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß stattfinden lassen.
Johannes 8:35-36
Der Knecht aber hat seinen Platz nicht für immer im Hause, der Sohn aber bleibt für immer.
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