5 Mose 17:6

Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben. {~}

4 Mose 35:30

Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. {~} {~}

5 Mose 19:15

Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.

Matthäus 18:16

Hört er dich nicht, so nimm noch einen oder zwei zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Mund.

2 Korinther 13:1

Komme ich zum drittenmal zu euch, so soll in zweier oder dreier Zeugen Mund bestehen allerlei Sache.

1 Timotheus 5:19

Wider einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen.

Hebräer 10:28

Wenn jemand das Gesetz Mose's bricht, der muß sterben ohne Barmherzigkeit durch zwei oder drei Zeugen.

Johannes 8:17-18

Auch steht in eurem Gesetz geschrieben, daß zweier Menschen Zeugnis wahr sei.

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Lutherbibel 1912