5 Mose 19:11
Wenn aber ein solcher in eine dieser Städte fliehen sollte, der aus Haß gegen seinen Nächsten diesem aufgelauert, ihn überfallen und ihn derart geschlagen hat, daß er starb,
4 Mose 35:16-21
Hat er ihn aber mit einem eisernen Geräte getroffen, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.
5 Mose 27:24
Verflucht ist, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und das ganze Volk soll sprechen: So sei es!
1 Mose 9:6
Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn nach seinem Bilde hat Gott den Menschen gemacht.
2 Mose 21:12-14
Wer einen anderen schlägt, so daß er stirbt, der soll mit dem Tode bestraft werden.
4 Mose 35:24
so soll die Gemeinde nach obigen Rechtssatzungen schiedsrichterlich zwischen dem Schläger und dem Bluträcher entscheiden.
Sprüche 28:17
Ein Mensch, den das Blut eines Gemordeten drückt, muß bis zur Grube flüchtig sein; niemand halte ihn auf!
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