5 Mose 19:11

Wenn aber ein solcher in eine dieser Städte fliehen sollte, der aus Haß gegen seinen Nächsten diesem aufgelauert, ihn überfallen und ihn derart geschlagen hat, daß er starb,

4 Mose 35:16-21

Hat er ihn aber mit einem eisernen Geräte getroffen, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.

5 Mose 27:24

Verflucht ist, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und das ganze Volk soll sprechen: So sei es!

1 Mose 9:6

Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn nach seinem Bilde hat Gott den Menschen gemacht.

2 Mose 21:12-14

Wer einen anderen schlägt, so daß er stirbt, der soll mit dem Tode bestraft werden.

4 Mose 35:24

so soll die Gemeinde nach obigen Rechtssatzungen schiedsrichterlich zwischen dem Schläger und dem Bluträcher entscheiden.

Sprüche 28:17

Ein Mensch, den das Blut eines Gemordeten drückt, muß bis zur Grube flüchtig sein; niemand halte ihn auf!

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