5 Mose 22:2
Und wenn dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder wenn er dir nicht bekannt ist, so sollst du es in dein Haus aufnehmen und bei dir behalten, bis dein Volksgenosse es sucht, und sollst es ihm dann zurückgeben.
Matthäus 7:12
Alles nun, was ihr wollt, daß euch die Leute thun, so thut auch ihr ihnen; denn dies ist das Gesetz und die Propheten.
1 Thessalonicher 4:6
daß keiner in Geschäften übergreife und seinen Bruder übervorteile; denn das alles wird der Herr richten, wie wir auch schon euch verkündet und bezeugt haben.
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