5 Mose 23:1

Der Gemeinde Jahwes darf keiner angehören, der durch Hodenzerquetschung oder durch das Abschneiden der Harnröhre verstümmelt ist.

3 Mose 21:17-21

Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.

3 Mose 22:22-24

Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen.

5 Mose 23:2-3

Der Gemeinde Jahwes darf kein Bastard angehören; keiner, der auch nur im zehnten Gliede von einem solchen abstammt, darf der Gemeinde Jahwes angehören.

5 Mose 23:8

Solche Nachkommen von ihnen, die ihnen im dritten Gliede geboren werden, dürfen der Gemeinde Jahwes angehören.

Nehemia 13:1-3

Damals wurde dem Volk aus dem Buche Moses vorgelesen, und es fand sich darin geschrieben, daß kein Ammoniter oder Moabiter jemals der Gemeinde Gottes angehören dürfe,

Jesaja 56:3-4

Der Fremdling aber, der sich an Jahwe angeschlossen hat, wähne nicht: Sicherlich wird mich Jahwe aus seinem Volk ausscheiden! und der Verschnittene sage nicht: Fürwahr, ich bin ein dürrer Baum!

Klagelieder 1:10

Der Bedränger streckte seine Hand aus nach allen ihren Schätzen. Ja, sie sah, wie die Heiden in ihr Heiligtum kamen, von denen du geboten: "Sie dürfen nicht kommen in deine Gemeinde!"

Galater 3:28

Da ist nicht Jude noch Grieche, nicht Knecht noch Freier, nicht Mann noch Weib; denn alle seid ihr Einer in Christus Jesus.

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