5 Mose 23:1
Der Gemeinde Jahwes darf keiner angehören, der durch Hodenzerquetschung oder durch das Abschneiden der Harnröhre verstümmelt ist.
3 Mose 21:17-21
Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.
3 Mose 22:22-24
Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen.
5 Mose 23:2-3
Der Gemeinde Jahwes darf kein Bastard angehören; keiner, der auch nur im zehnten Gliede von einem solchen abstammt, darf der Gemeinde Jahwes angehören.
5 Mose 23:8
Solche Nachkommen von ihnen, die ihnen im dritten Gliede geboren werden, dürfen der Gemeinde Jahwes angehören.
Nehemia 13:1-3
Damals wurde dem Volk aus dem Buche Moses vorgelesen, und es fand sich darin geschrieben, daß kein Ammoniter oder Moabiter jemals der Gemeinde Gottes angehören dürfe,
Jesaja 56:3-4
Der Fremdling aber, der sich an Jahwe angeschlossen hat, wähne nicht: Sicherlich wird mich Jahwe aus seinem Volk ausscheiden! und der Verschnittene sage nicht: Fürwahr, ich bin ein dürrer Baum!
Klagelieder 1:10
Der Bedränger streckte seine Hand aus nach allen ihren Schätzen. Ja, sie sah, wie die Heiden in ihr Heiligtum kamen, von denen du geboten: "Sie dürfen nicht kommen in deine Gemeinde!"
Galater 3:28
Da ist nicht Jude noch Grieche, nicht Knecht noch Freier, nicht Mann noch Weib; denn alle seid ihr Einer in Christus Jesus.
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