5 Mose 23:20
Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Volksgenossen darfst du keine fordern, damit dich Jahwe, dein Gott, in allem segne, was deine Hand unternimmt in dem Lande, in das du einziehst, um es in Besitz zu nehmen.
5 Mose 15:10
Vielmehr geben sollst du ihm und sollst, wenn du ihm giebst, nicht verdrießlichen Sinnes sein; denn um solcher That willen wird dich Jahwe, dein Gott, segnen bei allem deinem Thun und bei allem, was deine Hand unternimmt.
5 Mose 15:3
Den Ausländer magst du drängen, das aber, was du von deinem Volksgenossen zu fordern hast, sollst du erlassen.
5 Mose 14:21
Ihr dürft keinerlei Aas essen. Dem Fremden, der sich an deinem Wohnort aufhält, magst du es geben, daß er es esse, oder du magst es einem Ausländer verkaufen; denn du bist ein Jahwe, deinem Gotte, geheiligtes Volk. Nicht darfst du ein Böckchen in der Milch seiner Mutter kochen.
3 Mose 19:33-34
Und wenn sich ein Fremder bei dir aufhält in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
5 Mose 28:12
Jahwe wird seine reiche Schatzkammer, den Himmel, für dich aufthun, um deinem Lande den Regen zu geben zu seiner Zeit und um alles Thun deiner Hand zu segnen, so daß du vielen Völkern wirst leihen können, ohne selbst je entlehnen zu müssen.
Sprüche 19:17
Wer sich des Geringen erbarmt, der leiht Jahwe, und seine Gutthat wird er ihm vergelten.
Jesaja 1:19
Wenn ihr willig seid und gehorcht, sollt ihr die Güter des Landes verzehren.
Lukas 14:14
so sollst du selig sein, weil sie es dir nicht vergelten können; denn es wird dir vergolten werden in der Auferstehung der Gerechten.
1 Korinther 15:58
So werdet nun fest, meine geliebten Brüder, unerschütterlich, unerschöpflich im Werk des Herrn allezeit, im Bewußtsein, daß eure Mühe im Herrn nicht umsonst ist.
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