5 Mose 25:11

Wenn bei einem Raufhandel zweier Volksgenossen das Weib des einen herzueilt, um ihren Mann aus der Gewalt dessen, der ihn schlägt, zu befreien, und diesen mit ihrer Hand bei den Schamteilen packt,

Römer 3:8

Gilt es dann nicht gar - so werden wir ja gelästert und wird es uns von gewisser Seite unterschoben: lasset uns nur Böses thun, damit Gutes daraus werde? Nun, die haben ihr Urteil, von Rechtswegen.

1 Timotheus 2:9

Ebenso die Frauen in Sittsamkeit sich schamhaft und maßvoll schmücken, nicht mit Haargeflecht und Gold oder Perlen oder kostbaren Kleidern,

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