Ester 2:14

Am Abend begab sie sich hinein und am Morgen kehrte sie zurück, nunmehr ins zweite Frauenhaus, unter die Obhut Saasgas', des königlichen Kämmerers, des Aufsehers über die Kebsweiber; sie durfte dann nicht wieder zum Könige kommen, außer wenn der König Gefallen an ihr gefunden hatte, und sie ausdrücklich berufen wurde.

Ester 4:11

Alle Diener des Königs und die Leute in den Provinzen des Königs wissen, daß für jedermann, es sei Mann oder Weib, der sich zum König in den inneren Vorhof hineinbegiebt, ohne gerufen zu sein, ein und dasselbe Gesetz gilt, nämlich, daß man ihn tötet, mit einziger Ausnahme dessen, dem der König sein goldenes Scepter entgegenstreckt, damit er am Leben bleibe. Ich aber bin seit nunmehr dreißig Tagen nicht mehr berufen worden, zum Könige zu kommen.

1 Mose 34:19

Und der Jüngling zögerte nicht, so zu thun; denn er hatte Gefallen an der Tochter Jakobs, und er war der Angesehenste in seiner ganzen Familie.

5 Mose 21:14

Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, so hast du sie ganz frei zu geben und darfst sie keinesfalls um Geld verkaufen. Du darfst dich nicht gewaltthätig gegen sie erzeigen, weil du sie geschwächt hast.

Jesaja 43:1

Nun aber spricht Jahwe also, er, der dich schuf, Jakob, und der dich bildete, Israel: Sei getrost, denn ich erlöse dich; ich rufe dich bei Namen: mein bist du!

Jesaja 45:4

Um meines Knechtes Jakobs und um Israels, meines Erwählten, willen rief ich dich bei deinem Namen, belegte dich mit Schmeichelnamen, ohne daß du mich noch kanntest.

Jesaja 62:4-5

Man wird dich nicht länger "Verlassene" heißen und deine Heimat wird man nicht länger "Wüstenei" heißen, sondern "Meine Lust an ihr" wird man dich nennen und deine Heimat "Vermählte"; denn Jahwe hat seine Lust an dir und deine Heimat wird wiederum vermählt sein.

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